Zulassungsstelle in Stadt Gelsenkirchen

Adresse:

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Fax:
0209-169-9588

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marco aus Tropoja
Hier muss die Oberbürgermeisterin handeln. Chaos pur, bekannte der Zulassungsstelle werden bevorzugt behandelt, mit Augenzwinkern, bekommt man eine bevorzugte Marke, wo man schneller durch ist. Unmöglich, manche sind halt gleicher.
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Sergey Slavin
Systematisch ungerecht - Menschenverachtend ! Maximal 2 Minuten zu spät kommen zu einem 5 Minuten Termin auf den man 14 Tage gewartet weil das Onlineportal seit Monaten kaputt ist… Termin 7:50 - wegen eines Unfalls (überprufbar!) auf der Kurt-Schuhmaher 6 Minuten zu spät gekommen - somit ein 5 Minuten-Termin verfallen? Ich bitte Sie, wo bleibt die Kulanz und Menschlichkeit? Euer Onlineportal geht seit Monaten nicht. Es war ein Unfall im Jobverkehr morgens. Ich stand 20 Minuten im Stau. Und dann erzählt mir der Türsteher der KFZ-Disko ich komme nicht rein weil maximal 2 Minuten erlaubt sind? Ich habe oft genug im Warteraum länger als 5 Minuten gewartet. Das vorgehen ist menschenverachtend! Meine alte Rezension weiter unten. Die Öffnungszeiten stimmen nicht! Nicht um 8 sondern um 7:30 wird aufgemacht. Kurz vor 8 da gewesen - alle freien Termine "vor 10 Minuten" vergeben. Spontane Termine morgens sind dann nur möglich wenn man morgens online bucht?! Das macht doch keinen Sinn. Dann gleich alle Termine online vergeben oder mehr Kapazitäten freigeben. Stadt Gelsenkirchen mach deine Hausaufgaben, das ist erbärmlich.
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A S
Ich war heute in 2 Monaten zum 2. Mal da und man fragte mich ob ich Händler wäre, sagte ich ja. Daraufhin müsste die Mitarbeiterin die Leitung dazu holen ob die mir das Auto zulassen durfte??? Was ein Witz, der Chef sagte mir dass ich meine Gewerbe zusätzlich erweitern müsste und morgens eine Tasche abgeben was natürlich für mich voller Schwachsinn ist. Ich habe dem Herrn Kleina höflich gesagt dass ich vielleicht einmal in 2 Monaten da bin und dafür keine Gewerbe erweitern müsste, er hakte natürlich darauf fest und sagte NEIN. Es ist echt unseriös dass auch noch solche Menschen irgendwo Leitung haben müssen, der nicht mal in der Lage ist wie eine Zulassung funktioniert geschweige denn Umgang mit Menschen. Schade…. Ich bin froh wenn ich kein Fahrzeug in GE zulassen muss. Dank dem Herrn Kleina
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Iris Kranz
Sehr freundliche Mitarbeiter. Termine sind am leichtesten abends oder am Wochenende online zu buchen. Innerhalb von zwei Tagen konnte ich mir einen von vier Terminen raussuchen. Top!!!
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Engin Gedik
Nur schlecht, sind unerreichbar für die normalen Bürger…….

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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