Zulassungsstelle in Stadt Gelsenkirchen

Adresse:

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Fax:
0209-169-9588

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Eremia
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich eine formelle Beschwerde gegen die Führerscheinstelle Gelsenkirchen ein. Mir wurde mitgeteilt, dass in der Führerscheinstelle lediglich zwei Mitarbeiter tätig sind. Dies halte ich für völlig inakzeptabel, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Gelsenkirchen mehrere hunderttausend Einwohner hat. Es ist nicht nachvollziehbar, wie zwei Personen den gesamten Bedarf an Führerscheinangelegenheiten für eine so große Stadt bearbeiten sollen. Aufgrund dieser unzureichenden Personalsituation ist es für Bürger praktisch unmöglich, zeitnah einen Termin zu erhalten. Ich versuche seit mehreren Tagen bzw. Wochen, täglich um 7:30 Uhr einen Termin online zu buchen, da mir mein Portemonnaie mit allen Dokumenten gestohlen wurde – bisher ohne Erfolg. Gleichzeitig muss ich von Montag bis Freitag arbeiten und kann nicht dauerhaft vor dem Computer sitzen, um ständig nach Terminen zu suchen. Diese Situation ist für berufstätige Menschen untragbar.
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Sven
Hab dort kurzfristig einen Termin bekommen zum Führerschein Umtausch. Parken hinter dem Gebäude auf dem Parkplatz (1 Euro pro Stunde) Pünktlich zum Termin aufgerufen worden. Freundlicher Mitarbeiter. Bezahlung am Kassenautomat in der 1. Etage. Nach zwei Wochen hatte ich den neuen Führerschein im Briefkasten. Alles super gelaufen!
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Laura Bakaj
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Ursula Lukat
Versuche seit 2 Monaten einen Termin zur Umschreibung zu bekommen.Keine Chance sitze jeden Morgen um 7:30 hier.Das kann es doch nicht sein, Habe vor 4Jahren in Marl dieses Problem nicht gehabt. Habe dort online in kurzer Zeit einen Termin bekommen. Ich glaube das ist Hausgemacht das man die teuren Dienste ausserhalb nehmen muß. Am liebsten kein Stern
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Digitaler Nomade
Die Werkstatt war leider enttäuschend, lange Wartezeiten und teils unklare Absprachen, die Qualität der Arbeit war nur durchschnittlich, Verbesserungen dringend nötig

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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