Zulassungsstelle in Stadt Gelsenkirchen

Adresse:

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Fax:
0209-169-9588

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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S. Lenny
Schlimmer gehts nicht
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t. g.
Alles lief unproblematisch und zügig ab. Mitarbeiter waren alle freundlich.
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Ahmad Khan
Händel ( mit ca. 20 Kennzeichen ) kommen bekommen alles was die wollen. Wir als normale private Person gehen dahin mit termin werden aber leere Hände zurück geschickt das ist sehr traurig
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Dofi Fido
Ich bin so wütend, dass ich seit Tagen anrufe, um ein Problem zu klären, aber niemand geht ans Telefon, und auf E-Mails antwortet auch niemand… Hier muss dringend, ganz dringend, jemand von der Stadt Gelsenkirchen eingreifen! Ach ja, die Frau Karin Welge :) Ich bin so enttäuscht!
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Denim
Meine Erfahrung mit dem Straßenverkehrsamt in Gelsenkirchen war insgesamt äußerst enttäuschend. Die einzige positive Ausnahme war die Security im Eingangsbereich, die höflich und professionell aufgetreten ist. Leider kann man das vom restlichen Personal nicht behaupten. Die Damen an der Information waren unhöflich und schienen wenig Interesse daran zu haben, den Bürgern weiterzuhelfen. Auf Fragen wurde genervt und teilweise sogar herablassend reagiert, was den gesamten Ablauf nur noch frustrierender machte. Besonders negativ fiel der Teamleiter auf, der ohne Grund laut wurde und die Anwesenden angeschrien hat. Ein solches Verhalten ist nicht nur respektlos, sondern auch unprofessionell. Es fehlt hier eindeutig an der grundlegenden Höflichkeit und dem angemessenen Benehmen, die man von einer öffentlichen Einrichtung erwarten darf. Das Straßenverkehrsamt sollte dringend daran arbeiten, den Umgang mit den Bürgern zu verbessern. Die derzeitige Atmosphäre ist alles andere als angenehm. Über die Terminvergabe fange ich erst garnicht an

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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