Zulassungsstelle in Stadt Gelsenkirchen

Adresse:

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Fax:
0209-169-9588

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Iris Kranz
Sehr freundliche Mitarbeiter. Termine sind am leichtesten abends oder am Wochenende online zu buchen. Innerhalb von zwei Tagen konnte ich mir einen von vier Terminen raussuchen. Top!!!
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Engin Gedik
Nur schlecht, sind unerreichbar für die normalen Bürger…….
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Alman Mahmoud
Das ist der warsin ich Versuche seit 3. Stunde jemand zu erreichen keiner geht am Telefon den Job würde ich auch sehr gerne machen das Straßenversamt ist wie die Stadt selber für die Tonne gedacht stellt Leute eine es gibt so viele Arbeitsplätze in GE versaegers
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Michael Maruhn
Wir haben heute um 15.20Uhr einenTermin gehabt für ein Kurzzeitkennzeichen. 15.17Uhr kamen wir dran. Schnell wurde bemerkt ds die EVB Nr. nicht stimmt. 15.19Uhr wurde schon unfreundlich gedroht dass wenn keine neue EVB Nr. kommen, wir einen neuen Termin brauchen. Bereits 15.22Uhr hatten wir die neue EVB Nr. und wurden trotzdem unfreundliche rausgeworfen, da es jetzt zu spät ist. Wir kommen aus dem PLZ Gebiet 72525 und waren wegen 2 Minuten 12Stunden umsonst unterwegs. Die junge Dame meinte nur, tut mir leid. Ich habe dafür kein Verständnis mehr, genauso wie die Terminvergabe überhaupt. Früher hat man halt mal ne Stunde gewartet, heute braucht man 2 Wochen um ein Auto anzumelden. Es gibt Menschen, die lieber einer anderen Arbeit nachgehen sollten.
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Sandra Schaffran
Ich kann auch nur sagen das alles super funktioniert hat. Online Termin Dienstags gemacht für Freitags. Was man mitbringen muss steht auch alls online. Zum Termin genau um die Zeit aufgerufen wie angegeben. In 10 Minuten war alles erledigt für die Ummeldung. Alle waren sehr freundlich, vom Empfang bis zur Info. Kann nicht verstehen warum alle soooo Probleme mit dem Amt haben.🤪🤔 Ich war angenehm überrascht und hatte erst Panik dahin zu gehen nach den ganzen Kommentaren aber war mehr als positiv überrascht🙏👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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