Zulassungsstelle in Stadt Essen

Adresse:

Kaiser-Otto-Platz 5
45276 Essen

Kontakt:

Fax:
0201-88-33599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter Jakob
Wir waren sehr zufrieden guter Service freundliche Mitarbeiter genügend Parkplätze
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Kunal Rami
They need German translation of Englisch license to understand the date of issue of foreign license which already in englisch. Man braucht englisch zu deutsch Übersetzung um Ablaufdatum des englischen ausländischen Führerschein zu verstehen. Die deutsche könne englische Lieder hören, Ausweis, Reisepass und Internationalen Führerschein enthält auch englischen Text aber für ausländischen englischen Führerschein muss man 65Euro investieren und Übersetzung vorlegen damit die ausgebildete Mitarbeiter bei Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung Datum von ausländischen Führerschein verstehen können. Willkommen in der Dritte welt
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Chris I´am
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Ibo P.
Seit Wochen ist kein Termin verfügbar. Ich kann mein Auto nicht anmelden. Telefonisch sagte man mir, dieses Jahr wird das nichts mehr mit der Anmeldung. Einfach nur krass. Nachtrag: In Krefeld beispielsweise kann man Termine für die gesamte Woche einsehen und buchen. In Essen hingegen wird jeden Morgen entschieden, ob noch Termine für den aktuellen Tag vergeben werden. Da ich keine andere Möglichkeit gefunden habe, das Auto anzumelden, habe ich eine Firma beauftragt, die die Anmeldung für mich übernimmt. Das war allerdings mit hohen Kosten verbunden.
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Harald Knäpper
Die neue Zulassungsstelle ist ein echter Gewinn für den Bürgerservice. Kurzfristig Termin bekommen. Schnelle Bearbeitung und Parkplatz auf dem Gelände. Top!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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