Zulassungsstelle in Stadt Essen

Adresse:

Kaiser-Otto-Platz 5
45276 Essen

Kontakt:

Fax:
0201-88-33599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tigra Tigra
Bürokratie ist immer präsenter. Erst Online-Termin bekommen, dann das Qr-Code Ticket ausgedruckt und zwar nicht mehr als 30 Minuten vor dem Termin. Und dann, wie auch immer, sitzen und auf den Bildschirm glotzen. Und natürlich keine digitalen Fotos, sondern auf Papier - genau wie in den Großvaterzeiten. Die Digitalisierung ist irgendwo falsch abgebogen. Aber Geld damit machen, einen Führerschein gegen einen anderen zwangsweise für über 30 Euro zu wechseln, das haben sie gut geschafft. Tolle Businness-Idee, ohne etwas zu investieren.
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Doris Giebels
Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter
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Yasmin Hamid
Ich habe heute angerufen um über ein Anliegen zu sprechen und um eine Lösung zu finden. Jedoch ist die Dame eher drauf fokussiert wie das Gespräch am besten und am schnellsten ein Ende haben kann, statt vernünftig über mein Problem zu sprechen. Man wird kaum beraten und auf die Fragen wird nur knapp und kurz geantwortet obwohl im Internet fast überall eine Lösung genannt wird. Leider hatte die Dame keine richtige Antwort und konnte auch „nicht weiterhelfen.“ Jetzt muss ich leider das Internet fragen statt die fachangestellten die dort tätig sind die ja eigentlich dafür ausgelernt werden auf alle Fragen präzise und korrekt antworten zu können.
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Johannes Krause
Das Bürgerämter und Behörden nicht mit Kundenzufriedenheit und Schnelligkeit punkten ist bekannt. Doch so eine unterirdische Abwicklung eines Anliegens ist mir noch nie untergekommen.
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Lasse

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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