Zulassungsstelle in Stadt Essen

Adresse:

Kaiser-Otto-Platz 5
45276 Essen

Kontakt:

Fax:
0201-88-33599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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sana asad
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Stefan
Kunde muss sich an Termine halten und pünktlich sein. Die Stadt Essen behandelt Kunden sehr unhöflich: Ich hatte für den 5.1.26 einen Termin am Mittag. Den Termin hatte ich korrekt online gemacht mit Angabe meiner Email und Handynummer und Geburtsdatum. Am Abend des 4.1.26 kam eine Erinnerung von der Stadt Essen. Sehr professionell ✅ Ich war dann frühzeitig und pünktlich vor Ort schon um 11 Uhr, also sehr frühzeitig. Vor Ort erfuhr man dann nach langer Wartezeit: Es gibt einen technischen Defekt. Alle Termin sind seitens der Stadt Essen abgesagt. Nach meiner Rückfrage kam heraus, dass die Stadt Essen und die Mitarbeiter schon frühzeitig am Morgen also vor 8:00 Uhr über diesen technischen Defekt Bescheid wussten. Warum man die Kunden nicht per Telefon oder per E-Mail über diese Absage des Termines informieren konnte? Alle Kunden müssen bei Angabe und Buchung eines Termines, eine E-Mail und eine Telefonnummer angeben. Da an diesem Tag alle Mitarbeiter nicht arbeiten konnten, hätten also alle Mitarbeiter die Kunden anrufen können oder eine E-Mail schicken können. Die Stadt Essen geht mit den Terminen und der Zeit der Bürger hier sehr verschwenderisch um. Der Kunde muss auf jeden Fall hier alle Regeln befolgen und sich korrekt um einen Termin bemühen, was sehr kompliziert ist. Und er muss pünktlich sein. Eigentlich ist es üblich, dass eine Partei den Termin absagen muss, wenn Sie den Termin nicht einhalten kann. Auf der Internetseite der Stadt Essen war kein Hinweis. Die Stadt Essen hat die Kunden nicht per E-Mail und auch nicht per Telefon über die stornierten Termine informiert. Vor Ort waren sehr viele Kunden unglücklich und unzufrieden, denn die meisten müssen sich einen Tag Urlaub nehmen und der Zeitaufwand ist nun immens.
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Rami Darwiche
Wäre wirklich schön wenn mal jemand rangehen würde kann nicht sein das permanent jede Sekunde egal wann die Leitung besetzt ist und ein „extrem hohes anrufaukommen“ ist lernt zu arbeiten für was werdet ihr bezahlt?? Geht ran hilft den Menschen niemand ruft euch an um euch zu ärgern absolute Katastrophe!!!!!!!!!
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Sabine Frese
Ich habe im letzten Monat meinen alten "grauen Lappen" getauscht. Ich kann nur Gutes berichten. Das Online-Buchen des Termins war einfach, das Parken im direkt gegenüber liegenden Parkhaus war gut. Ich habe ca. 15 Minuten gewartet. Der Sachbearbeiter war sehr nett. Das Bezahlen am Automaten war einfach. Ich bin übrigens stark gehbehindert und laufe am Rollator. Trotzdem hatte ich überhaupt keine Probleme. Ich habe dann knapp 14 Tage auf meinen neuen Führerschein gewartet.
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Vimolwan gansohr

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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