Zulassungsstelle in Stadt Essen

Adresse:

Kaiser-Otto-Platz 5
45276 Essen

Kontakt:

Fax:
0201-88-33599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nikola Dragovic
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Mohamed Green
Danke sehr. Alles war gut 😊
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Charlotte G.
Jedes Mal, wenn ich da bin, ist es anders blöd. Immer fehlt irgendwas, funktioniert irgendwas nicht oder sonst etwas. Die Mitarbeitenden sind nett, aber es geht trotzdem immer etwas schief. Telefonisch erreicht man sowieso niemanden, per Mail auch nicht und auf Termine und vor Ort muss man (trotz Termin) immer warten. Und ist man selbst 2min zu spät (weil man schon 3 Bahnen früher genommen hat, wobei jedoch die Anschluss-Züge entfallen), wird man nicht mehr durch gelassen. Würde diese Institution meiden.
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Jilian Gong
Ich bekomme seit Monaten keinen Termin. Ich habe bis 2027 nachgeguckt und es gibt überhaupt keine Verfügbaren Termine. Ich habe keine Ahnung was ich machen soll, absolute Katastrophe!
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Christian Westerhoff Marcuccio
Über das Buchungsportal einen Termin bekommen, und das relativ fix. Musste ein paar Minuten länger warten, aber das ist halt mal so. Der Sachbearbeiter war korrekt, hat zügig alles abgearbeitet, mir gesagt wie es weitergeht und schwupp di wupp war ich wieder draußen. Klar hätte ich mich gefreut auf nen roten Teppich und Sekt Empfang, aber Auto war angemeldet und ich konnte endlich losfahren. Ganz großes Kino was die Damen und Herren da leisten.....jeden Tag. Wenn man da so sitzt und den vielen Menschen vor Ort zuhört weiß man relative schnell wie schlechte Bewertungen zustande kommen. Vielleicht mal drüber nachdenken ob es tatsächlich immer an den Mitarbeitern vor Ort liegt. Ich hatte auch das ein oder andere nicht ausgefüllt weil ich es überlesen habe. Ist mal so. Konnte der Junge man aber nix für...ebend fix nachgeholt noch bedankt und in unter 10 min wieder raus. Vielen Dank dafür.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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