Zulassungsstelle in Stadt Duisburg

Adresse:

Theodor-Heuss-Straße 80
47167 Duisburg

Öffnungszeiten:

Alle Vorsprachen im Straßenverkehrsamt sind nur mit Termin möglich!

Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin:

Mo. - Do.:
7:30 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Fr.:
7:30 - 13:00 Uhr

Rezensionen:

Avatar
Adrian H
Terminvergabe ist eine reinste Katastrophe! 14 Tage im Voraus und bei Anliegen im Bereich Güterkraftverkehr kaum Termine zu bekommen. Bei der Auswahl für mehrere Anliegen wird garkein Termin angezeigt. Bei Einzelbuchungen ist die Terminvergabe auf 2 Anliegen pro Woche begrenzt. Termine nur vormittags -> als berufstätiger kaum möglich (Vorallem wenn man nur 2 Termine pro Woche auswählen darf). Auf E-Mails mit Fragen wird steht’s nur mit Copy-Paste Texten geantwortet, wie die Vorgehensweise für eine Terminbuchung ist. Keine Telefonnummer zum kontaktieren. Bin schon stinksauer ohne den Laden erst von innen gesehen zu haben!
Avatar
Andrea Lohmann
Avatar
H.M W
Seit September ist es nicht möglich einen Termin zum Umtausch meines Führerschein zubekommen.Es wird nur darauf hingewiesen jeden Morgen nach freien Terminen zu schauen,man hat ja nichts anderes zu tun.
Avatar
Carol Aldertson
Telefonisch sind immer (!!) alle Mitarbeiter im Gespräch und soll man später nochmal anrufen, dann aber wieder alle im Gespräch usw Wenn man schon jemand telefonisch erreicht kann man nicht intern weiter verbinden oder keiner ist zuständig. Wann kommt die deutsche Digitalisierung endlich mal aus dem Mittelalter hervor ?
Avatar
Chips Frish (Chipsfrishful)
Hatte in den letzten 3 Wochen 3 Sachen dort zu erledigen. Terminvergabe Online: Top! Es lohnt sich abends nochmal reinzuschauen, dann kann es sein, dass man einen zurückgegebenen Termin für den nächsten Tag buchen kann. War bei mir so. Ablauf vor Ort: Es war zwar voll, aber alles lief geordnet ab. 5 Minuten nach Scannen des Termins kam auch schon der Schalteraufruf. Interieur: alles tipptopp gepflegt. OK, der Bau ist ziemlich neu. Glück für alle, die jetzt da sind. Mitarbeitende: Ich glaube, wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus. Wirklich nette Mitarbeitende. Schnell, freundlich, witzig, kompetent. Glückwunsch an das Amt: Klasse Leistung. Gut hinbekommen nach all den Dingen, die früher nicht liefen. Weiter so!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 128 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern