Zulassungsstelle in Stadt Duisburg

Adresse:

Theodor-Heuss-Straße 80
47167 Duisburg

Öffnungszeiten:

Alle Vorsprachen im Straßenverkehrsamt sind nur mit Termin möglich!

Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin:

Mo. - Do.:
7:30 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Fr.:
7:30 - 13:00 Uhr

Rezensionen:

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BBQ Brutzelbude
termin online gemacht. Für 7,45 Uhr. Pünktlich drangekommen und Herr Dag hat alles schnell erledigt. Netter Kontakt. Inklusive Schilder und Kurz unten vorsprechen war ich um 8,10 Uhr wieder draußen. Tolle Behörde
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Margot
Heute habe ich für meine Tochter ihr Auto angemeldet. Dieses wurde im Zuge einer Übersiedlung aus Österreich mitgenommen und somit importiert. Die Dame (Frau Güler) am Schalter war sehr nett und hat alles erledigt. Mir wurde zum Schluss genau erklärt was noch zu tun sei und kurze Zeit später hat dann auch alles super geklappt.
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Simone Bollmann
Ich war heute das erste mal im neuen Straßenverkehrsamt am Walk by Schalter. Schon der erste Eindruck war super, an der Information der Herr war super kompetent und freundlich und hat uns alles super erklärt. Frau Hei... am Walk by Schalter war freundlich, hilfbereit und fachlich super. Danke
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Andre Gellesch
Das neue Zulassungsstelle in Neumühl gefällt mir sehr gut! Die vergabe der Onlinetermine funktioniert ebenfalls Reibungslos. Ich war durch meine Fahrzeuge jetzt schon des Öfteren vor Ort, sei es um die Eintragung einer Änderung am Fahrzeug oder die Zulassung auf ein Wunschkennzeichen oder aber die Zulassung bzw. das Ändern des Normalen Kennzeichens auf ein 3D-Kennzeicehn. Jedes mal waren alle Mitarbeiter sehr freundlich und zuvorkommend! Vor allem, heute die sehr Freundliche Dame am Schalter 6, mit einem Lächeln und Witz ist es doch gleich viel Angenehmer :) So muss es in der schon so ernsten Zeit einfach sein!
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Mazen Abomgd
Ich habe eine schlechte Erfahrung gemacht und leide immer noch darunter, dass ich die ärztlichen Untersuchungspapiere für den Privatführerschein für die Personenbeförderung verloren habe.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern