Zulassungsstelle in Stadt Düsseldorf

Adresse:

Höherweg 101
40233 Düsseldorf

Kontakt:

Fax:
0211-89-29107

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alan Gakich
Ich muss hier mal ein riesiges Lob für das Straßenverkehrsamt Düsseldorf loswerden! Mir wurde mein Portemonnaie geklaut und ich brauchte echt dringend einen neuen Führerschein (vorläufig und dauerhaft), damit ich am nächsten Tag überhaupt arbeiten kann. Eigentlich hatte ich keinen Termin und mir wurde erst gesagt, dass ich heute keine Chance mehr habe. Ich hab dann aber einer super netten Mitarbeiterin mit Locken meine blöde Situation erklärt und sie war einfach so lieb und hilfsbereit! Sie hat mir dann doch noch einen Termin ermöglicht, sodass mein Problem noch am selben Tag gelöst wurde. Ich bin den Beteiligten dort echt so dankbar für diese Menschlichkeit. Ich wünsche den beiden Damen nur das Beste und viel Erfolg. Davon sollte es in anderen Ämtern echt mehr geben – dass der Mensch im Fokus steht und nicht nur die Bürokratie. Danke nochmal!
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Anna M. Wagner
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Michael Peters
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Reza Taghavi
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sureiamjulia
Ich bin wirklich sehr zufrieden mit dem Service des Straßenverkehrsamts Düsseldorf! Meine wichtigen Dokumente sind leider auf dem Postweg verloren gegangen bzw. nie bei mir angekommen. Nachdem ich das Problem per E-Mail geschildert habe, kam unglaublich schnell eine Rückmeldung. Das Team hat sich sofort um alles gekümmert und mir eine unkomplizierte Lösung angeboten, sodass ich meine Unterlagen kurzfristig vor Ort abholen konnte. So einen schnellen, hilfsbereiten und reibungslosen Service erlebt man nicht oft bei Behörden, daher ein großes Lob und vielen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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