Zulassungsstelle in Stadt Düsseldorf

Adresse:

Höherweg 101
40233 Düsseldorf

Kontakt:

Fax:
0211-89-29107

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hansen Ingo
Hat die Landeshauptstadt Düsseldorf immer noch Probleme im Zusammenhang mit Corona? Auf dem Bandansage wird noch nach Fragen zum Thema Corona gefragt.
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Natalia Faktorova
12.03.Schalter 13 um 13:40: Leider hatte ich eine äußerst unangenehme Erfahrung mit der “Fachkraft” am Schalter 13 der Zulassungsbehörde. Nicht nur hatte sie Brötchen im Mund, und auf dem Arbeitstisch - was mich bezüglich der Professionalität stark irritierte, sondern sie spielte auch noch mit ihrem iPhone, anstatt sich meiner höflichen Frage zu widmen. Die erhaltene freche Antwort ( nicht Mal in meine Richtung schauen ) trug nicht zur Lösung meines Anliegens bei. Die Frage habe ich 3 Mal stellen müssen - bis ich überhaupt eine Reaktion bekam. Ich hoffe, dass zukünftige Begegnungen mit Kunden an diesem Schalter angemessener verlaufen und Kundenservice etwas ernster genommen wird…
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Igor Leus (NatLife)
Ich habe ein Auto gekauft, kann es aber nicht fahren, weil ich mich anmelden und 14 Tage warten muss, um es zu tun? Das ist das schrecklichste System, das mir je begegnet ist.
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JWO
Wenn man unfreundlich behandelt werden möchte, dann ist man hier richtig. Mehr Behörde geht nicht.
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Amin Delcanto
Es kommt drauf, wen man gerade als Sachbearbeiter vor sich hat. Die einen sind nett und versuchen zu helfen, selbst wenn was fehlt. Die anderen Blocken sofort ab und sagen geht nicht. Also wie gesagt, alles eine Frage des Menschen den man zugewiesen wird. Ich drück die Daumen!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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