Zulassungsstelle in Stadt Düsseldorf

Adresse:

Höherweg 101
40233 Düsseldorf

Kontakt:

Fax:
0211-89-29107

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Clemens Bülow
So viel Verständnis für meine chaotische Terminsituation hätte ich auf einem Amt niemals erwartet. Freundlich und sachgerecht wurde ich durchgereicht. Schneller ging’s nicht und ich konnte meine anderen Verpflichtungen erfüllen. Danke dem Düsseldorfer Straßenverkehrsamt und der Zulassungsstelle! Viele Grüße und weiterhin so viel positives Augenmaß Clemens Bülow
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Lucas Schütz
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Step S
Mein Patenkind warten nach ihrer bestandenen Führerscheinprüfung seit 14 Wochen auf das Dokument. Auf Nachfrage, wo es hakt, bekommt man eine pampige Antwort. Es ist Winter, und es geht 'nur' um den Motorradführerschein. Trotzdem eine Frechheit. Für eine weitere Angelegenheit versuchen wir seit 2 Wochen Online einen Termin zu bekommen: es gibt keinen !!! In Mettmann kann der Antrag, für den wir den Termin benötigen, komplett Online gestellt werden. Für die Landeshauptstadt ein Armutszeugnis.
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Filip gaco
Nichts zu halten von diesen kompetenzfreienladen. Kannst 3 Monate auf einen Termin warten um etwas abzuholen.
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Gabriele Spoden
Mein Besuch hier war nur positiv! Alles verlief zügig und im Zeitplan. Die Mitarbeiter waren allesamt sehr hilfsbereit, freundlich und kompetent. Die Räumlichkeiten kundenfreundlich, mit Sitzmöglichkeiten und einladendem Bistro!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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