Zulassungsstelle in Stadt Dortmund

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Kontakt:

Fax:
0231-50-26333

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Aleksandar Popovic
Termin 2 Wochen vorher online gemacht, 20 min länger als vereinbarte Zeit gewartet, ist aber meinerseits okay, Abwicklung top, war in 15 min fertig
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Fares Saker
Es ist unmöglich, einen Termin zu vereinbaren: Online funktioniert nichts, alles ist eingefroren, und niemand geht ans Telefon. Sie verwenden dieselbe Telefonnummer wie das Stadthaus, aber dort wird behauptet, die Führerscheinstelle habe eine andere. Übrigens – findet noch jemand merkwürdig, dass die ganzen Fünf-Sterne-Bewertungen nie erklären, was eigentlich so gut war?
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Luis Sheen
Muss leider den HÄNDLER BEREICH im 2.ten Stock negativ bewerten. Der Mitarbeiter ist extrem unfreundlich und genervt allerdings nicht zu allen. Ich bin dem Herrn wohl negativ aufgefallen obwohl ich freundlich war. Da ich das erste Mal dort war und paar Kleinigkeiten nicht wusste, habe ich ziemlich viele wütende Kommentare u. Blicke anstecken müssen. Viele andere wartende haben es mitbekommen und mich netterweise vorgelassen oder tipp gegeben. Wir werden uns nie wieder sehen aber ich danke Euch allen von Herzen ♥️
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Sven W
Liebe Leute, Ich habe am 04.09.2024, eine neue Fahrerkarte beantragt.Termin 07.30 Uhr. Heute, 06.09.2024 hatte ich meine Fahrerkarte im Briefkasten per Zustellung. Ich kann nur sagen....Hervorragend, schnell und ich bin mehr als zufrieden. Glück auf
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Hyrocs
Nette Leute hier. Aber ich hab um 9:40 einen Termin und sitze hier noch immer (10:30) in diesem Saftladen. Wofür macht man einen Termin wenn der absolut nicht eingehalten wird

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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