Zulassungsstelle in Stadt Bonn

Adresse:

Berliner Platz 2
53103 Bonn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0228-77-3981

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter
Zulassungsstelle Bonn Handlungsunfähiges Amt, KFZ Anmeldung 1 Monat Wartezeit. Das sollte ich mir erlauben bei Amtsbriefen oder Steuerbescheiden. ARBEITSVRTWEIGERUNG, jedes Unternehmen wäre schon längst pleite. Eine Internetseite die den Namen nicht verdient, einfach nur dilletantisch. Mir kommen die Trǎnen wenn ich sehe was aus dieser einst schönen Stadt geworden ist. City Trauerspiel, Strassenführung Katastrophe und Ämter überfordert.
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Felix M.
Aufgrund langen Terminrückstaus bei der Behörde habe ich iKFZ benutzt, etwas mulmig war mir schon, den Fahrzeugbrief zu entwerten als ich die Folie abgekratzt habe. Aber Freitag Abends online zugelassen, Donnerstag morgens das gelbe Einschreiben im Briefkasten. Also solang man seine Adresse richtig angeben kann, keine falsche Scheu vor iKFZ. Ich bedanke mich Recht herzlich.
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Sven Schalkowski
Schlechter Service im Bereich Zulassung. Termin 1 Monat im Voraus ausgebucht. Keine Change ein Neuwagen zuzulassen, wenn der Abholtermin gesetzt ist seitens der Fabrik. Wenn das ein Wirtschaftsunternehmen wäre, können die direkt Insolvenz anmelden. Ich glaube ich telefoniere mal mit dem Guido!
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S F
Trotz Termin wurde mein Anliegen nicht bearbeitet und ich konnte mein Auto nicht anmelden. So ein Service ist für Bürger nicht akzeptabel. Die zuständigen Stellen sollten die Arbeitsabläufe und die Qualität des Kundenservices dringend überprüfen und verbessern.
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Alena Garte
An der Realität vorbei.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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