Zulassungsstelle in Stadt Bonn

Adresse:

Berliner Platz 2
53103 Bonn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0228-77-3981

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Cat2be1
sehr unfreundliche Mitarbeiter.
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Anna Michnicz
Sehr nette Mitarbeiter. Ich habe auf jeden Fall Hilfe bekommen und meine Fragen waren sehr konkret und freundlich beantwortet.
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Hendrik S.
Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten, um ein Auto zuzulassen. Völlig realitätsfern und in anderen Städten anders geregelt
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Ano nymous
Absolut unfreundliche Mitarbeiterin am Telefon im angeblichen "Dienstleistungszentrum": Informationen, die am Tag zuvor von der Kollegin noch abgerufen werden konnten, waren angeblich nicht von ihr abrufbar. Mir wurde schroff ins Wort gefallen. Die Zulassungsstelle ist telefonisch nicht erreichbar, auf Mails kommen nur automatisierte Antworten. Katastrophal!
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xuxu
Heute habe ich die Kfz- Zulassungsbehörde der Stadt Bonn angerufen, um einige Fragen zu klären. Leider war das Erlebnis sehr enttäuschend. Ich musste 18 Minuten warten, bevor mein Anruf überhaupt durchgestellt wurde. Als endlich eine Mitarbeiterin ans Telefon ging, legte sie sofort auf, nachdem ich sie freundlich begrüßt hatte, ohne eine Erklärung oder Entschuldigung. Ich fühlte mich dadurch äußerst respektlos behandelt. Nach einer weiteren langen Wartezeit nahm schließlich eine andere Mitarbeiterin den Anruf entgegen. Obwohl sie offensichtlich gestresst und, ehrlich gesagt, ziemlich unfreundlich war, nahm sie sich zumindest die Zeit, meine Fragen zu beantworten. Der Service, den ich an diesem Tag erlebt habe, war jedoch alles andere als zufriedenstellend. Die mangelnde Freundlichkeit und Professionalität der Mitarbeiter hinterlässt einen negativen Eindruck und schadet dem Image der Stadt Bonn erheblich. Ein solches Verhalten trägt nicht dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die städtischen Dienstleistungen zu stärken. Ich hoffe, dass in Zukunft Maßnahmen ergriffen werden, um den Service zu verbessern und den Anrufern eine respektvolle und hilfsbereite Erfahrung zu bieten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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