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Zulassungsstelle in Stadt Bonn

Adresse:

Berliner Platz 2
53103 Bonn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0228-77-3981

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sanitv
Haben die mich geknallt Da steht bucket hab 3 Stück bekommen mein „bucket“ war noch halb am leben ich hab 11 Euro da gelassen ich schwöre nie wieder wallahi
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Frank Engelhardt
Meine Bewertung des Straßenverkehrsamtes Bonn fällt leider sehr miserabel aus. Letzte Woche Dienstag wollte ich ein gebraucht gekauftes Fahrzeug beim der Stadt Bonn anmelden, laut Auskunft des Amtes ist der nächste Termin der 19. Mai. Nach Aussage des Sachbearbeiters könne man jeden Tag zwischen 7:15 Uhr und 7:30 Uhr auf der Internetseite nachschauen ob noch ein Termin frei geworden ist. Nun habe ich eine Firma die KFZ Kennzeichen anbietet damit beauftragt diese Anmeldung für mich vorzunehmen. Leider ist es dieser Firma auch nicht gelungen dieses Unterfangen in sechs Tagen durchzuführen, was aber bestimmt nicht an der Firma liegt. Es kann doch nicht sein dass man in Deutschland nicht in der Lage ist, bei einem einem von Steuergeldern finanzierten sogenannten Dienstleister innerhalb einer Woche ein Fahrzeug anzumelden. Wenn das die Leistungsfähigkeit unserer Behörden wiederspiegelt, dann gute Nacht.
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Bezertzis Dimitrios
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roswitha Kolvenbach
Es ist eine einzige Katastrophe im Bürgerbüro geworden,zu wenig Personal ,Termine liegen weit entfernt 4-6 Wochen .Wollte ein Auto umschreiben, Auto steht in der Garage ,weil kein Termin n absehbarer Zeit vorhanden ist ,escht traurig was hier mittlerweile abgeht!!!
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Sabalan D.
Noch schlimmer als der TÜV.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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