Zulassungsstelle in Stadt Bochum

Adresse:

Bulksmühle 17
44777 Bochum

Kontakt:

Fax:
0234-910-8211
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder über die Behördennummer 115 gebucht werden. Weitere Kontaktinformationen / Erreichbarkeitszeiten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Dienstleistung, für die Sie sich interessieren.

Rezensionen:

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Michael Zwingelberg
Termin gebucht für 10.35 Uhr. Nach 90 Minuten Wartezeit Anmeldeversuch abgebrochen. Absolut miserabler Service.
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Benjamin Blechinger
Hab mich als Obelix verkleidet und nach dem Passierschein A38 gefragt.Kann mich an nix erninnern. Bin in ner Gummizelle aufgewacht ohne Passierschein.Versuche es die Tage erneut.Übrigens mein bestellter Führerschein ist nach 5 Monaten immer noch nicht da
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Andrea Steinbrink
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Marian Bata
Warum besteht Programmierbedarf für Exportnummern? Niemand arbeitet, alle sitzen in Büros, essen, trinken und lacken !!! Am Informationsschalter ist niemand. Eine Online-Programmierung für Exportnummern ist nicht möglich. Sie müssen die 115 anrufen, aber Ausländer haben kein Telefon mit einer deutschen Karte. es ist unglaublich. Sie müssen zum Finanzamt gehen und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich um Ihr Auto handelt, für das Sie 30 Euro bezahlen müssen. Extrem arrogante Beamte, die uns demütigen. Ich werde mich auch an den Bundeskanzelar wenden. Das ist nicht möglich und unglaubich!
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Dorian Bejan

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

https://www.bochum.de/Buero-fuer-Kfz-Angelegenheiten/

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Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern