Zulassungsstelle in Stadt Bochum

Adresse:

Bulksmühle 17
44777 Bochum

Kontakt:

Fax:
0234-910-8211
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder über die Behördennummer 115 gebucht werden. Weitere Kontaktinformationen / Erreichbarkeitszeiten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Dienstleistung, für die Sie sich interessieren.

Rezensionen:

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Konrad Kordt
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Axel F. Schmidt
Heute Termin gehabt und wurde pünktlich, freundlich und lösungsorientiert empfangen. Sehr guter Bürgerservice. Herzlichen Dank.
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Züleyha Dogan
Ich muss eins sagen im Stv Bochum alle Sachbearbeiter sind 10von10 top Mitarbeiter , alle hilfsbereit und nett , vom Zimmer 1 bis Zimmer 15 top 10 . Ich komme gehen hier Auto anzumelden
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refik gülcü
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André Obermeier
Ich muss leider einen Stern geben. Eigentlich sollte der unterirdischen Service des Straßenverkehrsamtes Bochum mit minus Sternchen belegt werden. Der Fall ... Ich wollte einen internationalen Fuhrerschein (Arbeitsaufwand so gesehen in Düsseldorf denn da war ich den Tag davor ... Unter 10 Minuten ....Terminvergabe dort ....jeden Tag zig Termine frei im 5 Minuten Takt ) also schau ich auf die Webseite und sehe nächster freier Termin im März 2026 ( der Urlaub ist Ende Dezember ) denk ich mir ach komm fahrste vorbei und ziehst ne Nummer ..quetscht es dich halt mit Wartezeit wo zwischen... Weit gefehlt es gibt keine Nummervergabe vor Ort.... Wo leben wir denn? Es werden immer Mal keine Termine wahrgenommen oder nicht abgesagt weil wer krank geworden ist... Da könnte man ja Laufkundschaft machen... Ne die Bochumer Mitarbeiter chillen dann lieber und geben so Aussagen.. ne wir sind unterbesetzt und nur für Notfälle da wenn's dringend notwendig ist. Bochum... Du verkommst immer mehr und deine Bürokratie versinkt in Faulheit und Arroganz ...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

https://www.bochum.de/Buero-fuer-Kfz-Angelegenheiten/

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