Zulassungsstelle in Stadt Bochum

Adresse:

Bulksmühle 17
44777 Bochum

Kontakt:

Fax:
0234-910-8211
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder über die Behördennummer 115 gebucht werden. Weitere Kontaktinformationen / Erreichbarkeitszeiten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Dienstleistung, für die Sie sich interessieren.

Rezensionen:

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Martin Leiskau
Heute endlich den Termin zur Führerscheinerweiterung gehabt. Musste auch nur 1 1/2 Monate warten. Nun zu der Erfahrung die ich machen durfte... Die Dame in Zimmer 22 war sehr nett... Ich übergab ihr meine Unterlagen... Sie fragte mich nach meinem Führerschein und als ich ihr sagte, dass ich noch den schönen rosafarbenen aus Papier habe, ausgestellt im Hochsauerlandkreis, verschwand sie, nur um mir im Anschluß zu sagen, dass meine Daten angefordert werden müssen. Is ja kein Ding, denkst de... Aber sie verwendete dabei ein Wort, welches ich wahrscheinlich das letzte Mal während der Ausbildung gehört hab. Wir müssen die Daten anfordern und aufgrund des rosa Führerscheins im "Karteikartenformat" Ich dachte jetzt schmeißt sie jeden Moment den Telegraphen an und setzt n Telegramm auf. Hab kurz überlegt ihr meine Buschtrommel zu geben oder ein Feuer anzumachen...Rauchzeichen sind echt weit sichtbar... Kann mir jemand verraten in welchem Zeitalter wir leben...Kreidezeit...Steinzeit??? Aber zu meinem Glück hab ich direkt einen neuen Termin bekommen...in 2 Monaten. Hätte mich fast nass gemacht bei dem Glück, wenn ich bedenke, dass jetzt irgend ein Idiot in Keller geschickt wird und ne Kartekarte suchen darf... Und jetzt mal eine Frage...wollt ihr mich verarschen??? Nachtrag vom 15.11. Auch wenn die Rezension vielleicht nicht ganz so sachlich ist, muss ich sagen, dass sie dennoch ernst genommen und sich drum gekümmert wird. Vielen Dank dafür.🙂 MfG
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Andre Boom
Heute Nachmittag habe ich mein Fahrzeug angemeldet und war sehr zufrieden mit dem Ablauf. Die Online-Terminvergabe ist hervorragend; ich konnte kurzfristig einen Termin buchen und habe nur kurz gewartet. Alles verlief reibungslos und unkompliziert. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und kompetent. Vielen Dank (Frau K.) 😊
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Der Wattenscheider
Termin für die gewünschte Dienstleistung (Neuabstemplung einer Nummernschilds) über die "Bochum App" gebucht. Termin Bestätigung umgehend per Email erhalten. Termin Erinnerung 24 vorher erhalten! Vor Ort pünktlich aufgerufen! Freundliche Behandlung. Gebühr bezahlt (bar und Karte möglich!) Nummernschild zurückbekommen Montiert, fertig.
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F. A
Alles super schnell gelaufen schneller Termin schnell Bearbeitung sehr freundlich keine lange Wartezeit. Danke🙏
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Johannes Miller

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

https://www.bochum.de/Buero-fuer-Kfz-Angelegenheiten/

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51kW (69 PS)
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Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern