Zulassungsstelle in Stadt Bochum
Adresse:
Bulksmühle 17
44777 Bochum
Öffnungszeiten:
Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder über die Behördennummer 115 gebucht werden. Weitere Kontaktinformationen / Erreichbarkeitszeiten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Dienstleistung, für die Sie sich interessieren.Rezensionen:
Jola Preukschat





sehr freundliche, kulante Angestellte :)
JÜRGEN&NICOLE auf Tour





Wenn man einen Termin hat kommt man auch fast zur angegebenen Zeit dran.
Einen kurzfristigen Termin zu bekommen ist so gut wie unmöglich.
Es sah auch so aus als wären die Hälfte der Zimmer gar nicht mehr mit Personal besetzt.
Andreas Schmidt





Tadelloser Vorgang. War heute an Tisch 4 und wurde schnell,
kompetent und sehr freundlich bedient. Super Service - habe ich so sicherlich nicht erwartet. Klasse!
Ceren





Martina Finke





Muss man ja hin ;-)
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
https://www.bochum.de/Buero-fuer-Kfz-Angelegenheiten/Fahrzeuge zu kaufen
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Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
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Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Mai 2021
Schaltgetriebe
49.826 km
Benzin
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Volkswagen Golf, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
Weiß
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