Zulassungsstelle in Stadt Bochum

Adresse:

Bulksmühle 17
44777 Bochum

Kontakt:

Fax:
0234-910-8211
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder über die Behördennummer 115 gebucht werden. Weitere Kontaktinformationen / Erreichbarkeitszeiten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Dienstleistung, für die Sie sich interessieren.

Rezensionen:

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Dorothee Giesler
Habe zeitnah einen Ternim bekommen und wurde pünktlich in Büro 3 gerufen. Mein Anliegen (An-Ummeldung mit deutschen Papieren) wurde fix bearbeitet und ich war binnen 15 min fertig und wieder draußen. Die Dame war sehr nett und kompetent. Kann die negativen Komentare nicht nachvollziehen. Klar, einen Termin zu bekommen ist manchmal glückssache, aber da können die Mitarbeiter auch nichts für.
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Erdem Altin
Seit 3 Tagen warte ich von der Prüfstelle auf meine Kennzeichen , aber das Straßenverkehrsamt kriegt es nicht gebacken deren Systeme/Server zu respirieren , größter Müll Verein
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Andrea Altun
Ich wsr heute da und kann die schlechten Bewertungen nicht verstehen. Hab online termin ausgemacht und wartete nicht lange vor ort. Bei Fragen vor ort wurde mir freundlich geholfen auch der Vorgang selbst lief reibungslos und die Dame war sehr freundlich. Es gibt ein Sprichwort " wie man im Wald reinschreit so kommt es wieder zurück!! Danke an das team der kfz Stelle!
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Simone Dommes
Was ist das für ein Laden? Benötige einen internationalen Führerschein und es gibt keine Termine? Wo sind wir hier nur gelandet. Telefonisch jemand zu erreichen, da hat auch keiner Bock. die sollten nach der Arbeit /Abschlüssen bezahlt werden hier kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Ist ein Thema für RTL einfach nur eine Lachnummer
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Jens Wosinski
Leider wird diese 'Bewertung' länger als gewollt und ich bin wirklich angepisst bzgl. des Verhaltens und den Aussagen den Mitarbeiters beim STVA. Aber nun von vorne. Ich benötige eine neue Fahrerlaubnis. Die Alte wurde gestohlen. Termin in 3 Monaten bekommen 'Geheimtipp' an dieser Stelle', den ich heute morgen im STVA erfahren habe, morgens zwischen 7.30 und 8.00 Uhr im Internet gucken. Vielleicht hat ja jemand abgesagt. Warum nur zu dieser Uhrzeit erschließt sich mir nicht. So, wenn man nicht täglich beim STVA ist, kommt man in einen großen Raum, viele Stühle, mehrere Monitore an der Wand. 8.45 Uhr vor Ort (mein Termin war um 9.00 Uhr) gewesen, an der Information noch ein Zettel ' Aktuell nicht besetzt', also keine Möglichkeit zu fragen. Ich setze mich auch einen Stuhl und warte. Bis 9.00 Uhr betrug die durchschnittliche Wartezeit laut Monitor 1 Min.. Ab 9.02 Uhr betrug sie dann 2 Minuten, usw.. Um 9.07 Uhr betrug sie dann 7 Minuten. wie es Wartezeittechnisch weiterging, war mir in dem Moment nicht mehr so wichtig. Die Information war mittlerweile besetzt mit einer feundlichen Mitarbeiterin (schwarze Kleidung und Haare, auffällige Brille, 5 Sterne für sie) und ich bekam die Info, dass es für Führerscheinangelegenheiten einen anderen Wartebereich gibt, hinter der Säule rechts. Ok, dort hingegangen, wieder eine Stuhlreihe, mehrere Menschen warten. Auf meine Nachfrage, ob meine Nummer schon dran gewesen sei, kam ein Ja, ganz am Anfang (wahrscheinlich 9.00 Uhr). Eine Mitwartende sagte mir, es wurde meine Nummer mit Zimmer 23 aufgerufen. Ich klopfte an, ging in das Büro und ließ die Tür geöffnet. Ein Mann mittleren Alters, 3-Tage-Bart, sagte mir sehr bestimmt, das es jetzt nicht mehr ginge, ich wäre zu spät. Hat er recht, wie gesagt zwei Wartebereiche, ein großer direkt beim Reinkommen und ein kleiner irgendwo hinter einer Säule mit einem gesonderten Monitor, Info nicht besetzt. Dann sagte mir der Mann mittleren Alters mit dem 3-Tage-Bart, dass es jetzt um 9.08 Uhr auch nicht ginge, er wartet auf den nächsten 'Kunden'. Das hörten auch die Mitwartenden und sagten laut zu dem STVA-Mitarbeiter, dass dieser Nachfolgetermin um 9.08 Uhr nicht da sei. Der Mitarbeiter sagte sehr laut und für alle hörbar, dass das egal sei und ich gefälligtst einen neuen Termin machen solle. Also im besten Fall hat der Mitarbeiter viel Freizeit zwischen den Terminen, denn der Geheimtipp von oben kommt jetzt zum Tragen. Ich buche also wieder einen Termin in frühestens 3 Monaten, gucke jetzt täglich im Internet zwischen 7.30 und 8.00 Uhr nach früheren Terminen und sage meinen ursprünglichen Termin nicht ab. Mein Tipp an alle Mitarbeiter dort: Füllt selbst mit nicht echten Daten, aber gültiger Emailadresse diverse Termine in 3 Monaten aus und erscheint (natürlich) nicht zu diesen Terminen. Ihr werdet evtl. noch mehr Freizeit haben als der Mitarbeiter mittleren Alters mit dem 3-Tage-Bart in Zimmer 23 vom 16.10.2025 um 9.08 Uhr Ich schreibe mit meinem Klarnamen und ich darf den Namen des freundlichen, herumsitzenden Mitarbeiters aus Datenschutzgründen nicht nennen. Ich hätte sehr gerne eine Stellungnahme zu diesen Vorfall. Meine kompletten Daten sind Ihnen bekannt, Tag, Uhrzeit, Name. Wenn ich als Supporter in der IT ein solches Serviceverhalten an den Tag legen würde, müsste ich sehr wahrscheinlich öfter unfreiwillig den Job wechseln. Leider m Vielen Dank fürs Lesen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

https://www.bochum.de/Buero-fuer-Kfz-Angelegenheiten/

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