Zulassungsstelle in Stadt Bielefeld

Adresse:

Paulusstr. 8
33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Do.: zusätzlich 14.30- 17.30 Uhr

Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie:

  • Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds, 
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie 
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen 
  • Kennzeichen verloren/gestohlen und 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren 

sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.

Rezensionen:

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Claudia Köhler
Super organisiert!
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MDLR El
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GS_ 69
Ich wurde sehr freundlich begrüßt 😎 ... Ohne Termin hin ... vor Ort der Hinweis das stornierte Termine aktualisiert werden . Prompt um 0800 Uhr ein Termin gebucht . Termin wurde sehr pünktlich eingehalten. Nach 10 min war mein Motorrad zugelassen 🤩 .. Vielen Dank an den Herren der mir heute geholfen hat . Die Unterstützung vor Ort ist vorbildlich !
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Marcello Greece
Warum werden hier Termine vereinbart, wenn man trotzdem warten muss. Die Termine sind 2-3 Wochen geblockt und dann muss man trotzdem warten. So gut die Bürgerberatung in Bielefeld ist, so schlecht, unflexibel ist man hier. Ich hatte den Eindruck, es könnte auch die Zulassungsstelle in Nordkorea sein.
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Guido Kril
Insgesamt eine sehr positive Erfahrung. Ich war am 24.03. an Schalter 5. Die Mitarbeiterin (Name leider nicht bekannt) war ausgesprochen freundlich, effizient und hilfsbereit – wirklich top. Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet und alles lief unkompliziert. Wer seine Unterlagen vollständig dabei hat, kann den Termin problemlos selbst erledigen. Auch die Wartezeit vor Ort war absolut in Ordnung. Einziger kleiner Minuspunkt: Der Termin war erst nach etwa einer Woche verfügbar. Allerdings scheint sich die Situation im Vergleich zu früher bereits verbessert zu haben. Insgesamt bin ich sehr zufrieden!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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