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Zulassungsstelle in Stadt Bielefeld

Adresse:

Paulusstr. 8
33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Do.: zusätzlich 14.30- 17.30 Uhr

Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie:

  • Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds, 
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie 
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen 
  • Kennzeichen verloren/gestohlen und 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren 

sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.

Rezensionen:

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Roman романов
Warum nur ein Termin??????? Man kauft ein Auto und muss mindestens 10 Tage warten, um es zuzulassen 🤦 In Gütersloh dauert es nicht mehr als eine Stunde!!!!!!! Und die Mitarbeiter sagen: "Keine Sorge, es gibt viele Firmen, die Ihnen helfen können!" Jetzt denke ich, Ist das ein Zufall oder stecken sie unter einer Decke? Geld ist eben Geld.
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krys
So bald man ein import Fahrzeug hat oder ein Wohnmobil gibt es nur Probleme bei der Anmeldung obwohl man alle Papiere hat , aber man braucht noch mehr Papiere . Schade eigentlich
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Niklas Holthausen
Nettes Personal, allerdings ist die Wartezeit trotz Termin unverschämt gewesen.
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NicuGH
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anonym
Leider hatte ich eine äußerst unangenehme Erfahrung im Straßenverkehrsamt. Die Dame mit dem Irokesenschnitt, die mich bedient hat, war äußerst unfreundlich und wenig hilfsbereit. Bereits bei der ersten Anfrage wirkte sie genervt und ungeduldig, was das gesamte Gespräch sehr unangenehm machte. Anstatt sachlich und freundlich zu antworten, schien sie wenig Interesse daran zu haben, mir zu helfen oder mir die Informationen verständlich zu vermitteln. Ich hatte das Gefühl, dass meine Anliegen nicht ernst genommen wurden und ich mit meinen Fragen eher störte, als dass man sich Zeit für eine gute Beratung nahm. Der Service war insgesamt enttäuschend und steht in starkem Kontrast zu dem, was man von einem öffentlichen Amt erwarten würde. Ich hoffe sehr, dass sich hier in Zukunft etwas ändert, da der Eindruck, der durch dieses Erlebnis hinterlassen wurde, alles andere als positiv war.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 35599_wa

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Mai 2022
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Volkswagen Golf, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
Weiß
63kW (86 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1720 Gesamtgewicht
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