Zulassungsstelle in Stadt Bielefeld

Adresse:

Paulusstr. 8
33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Do.: zusätzlich 14.30- 17.30 Uhr

Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie:

  • Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds, 
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie 
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen 
  • Kennzeichen verloren/gestohlen und 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren 

sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.

Rezensionen:

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Jean Hoffmann
Die Wartezeiten um sein Auto anmelden zu dürfen, sind ein absoluter Witz. Wenn man hier von zehn Tagen Vorlaufzeit redet, kann man nur auf einen Zulassungsdienst zurückgreifen und hoffen, dass er dies innerhalb von 2-3Tagen macht. Dies kostet aber auch Geld, circa 30 €, was man normalerweise der Stadt Bielefeld in Rechnung stellen müsste. Dieser Zustand existiert bereits, seitdem ich in Bielefeld wohne. Offenbar hat man auch kein Interesse daran, hier etwas zu verändern. Zu guter letzt ist die Stadt Bielefeld darüber auch über die Landesgrenzen bekannt und man kann noch nicht mal eine normale Vollmacht nutzen, sondern muss exakt das Formular der Stadt Bielefeld nutzen. Ansonsten wird dieses nicht anerkannt, was ebenfalls ein absoluter Witz ist. Nachtrag zur Antwort der Stadt Bielefeld: Für eine einfache Neuanmeldung eines neuen KFZ wurde mir Online der erster Freie Termin exakt 10 Tage später vorgeschlagen, dann passt Ihre eigene Termininternetseite offenbar nicht, oder gibt es andere Quellen wie man an Termine, kommt von denen niemand, außer Ihnen Kenntnis hat?
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Carola Schuermeier
Wer rechtzeitig nach einemTermin guckt und nicht erst nach dem Kauf eines Autos, findet auch zeitnah einen passenden Termin. Hat man dann noch alle Unterlagen dabei, geht alles ganz flott. Es waren alle sehr freundlich.
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Miles Jones
Hat alles auf Anhieb geklappt! Gute Vorbereitung ist das A und O. Ging aber alles sehr zügig. Auch dann direkt Schilder machen lassen nebenan. Ein Stern Abzug, weil die Termine echt sehr schnell abgegriffen sind und man Glück haben muss, dass kurzfristig noch was frei wird.
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Mark Remme
Leider sehr schade, unser neues Auto steht seit gestern beim Autohaus. Papiere für Zulassung sind alle vorhanden. Autohaus sagt sofort kann bis zu 10 Tage dauern bis Schulder und Zulassung da sind . Echt traurig 😢, hätte gerne heute zu meinen Geburtstag unser neues Fahrzeuge entgegengenommen. Für was braucht es solange bei euch?? Andere Komunen und Städte schaffen sowas doch auch innerhalb eines Tages !!!!
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Novobranzi Novobranzi
Termin zwei Wochen. Ganz schlecht 😌

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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