Zulassungsstelle in Stadt Bielefeld
Adresse:
Paulusstr. 8
33602 Bielefeld
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.: 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Do.: zusätzlich 14.30- 17.30 Uhr
Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie:
- Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds,
- Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- Kennzeichen verloren/gestohlen und
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren
sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.
Rezensionen:
Michelle Mroczek





Leider als Einstern geht nicht. Ich warte seit einer Woche und bin echt sauer auf die Papiere der Zulassungsstelle Bielefeld. Das Auto steht im Autohaus fertig zur Abholung. Kann aber nicht rausgegeben werden, weil die Papiere in der Zulassungsstelle noch nicht bearbeitet werden. Ich verstehe es nicht Die anderen Nebenstehenden kriegen es auch hin. Warum kriegt das nicht unsere Zulassungsstelle hin? Echt traurig im Jahr 2025
Andreas Bunte





Leider immer noch eine Katastrophe erst Montag Mittag System Ausfall dann Dienstag morgen überhaupt keine Termine. Wollte nur mein Auto abmelden. Mitarbeiter sagte geht auch online. Nix geht. 2025 Bielefeld tiefstes Mittelalter und das seit Jahren schon. Nehmt euch mal ein Beispiel an den umliegenden Städten, dort klappt das alles. Über die Termine Vergabe will ich erst gar nicht reden. Als Privatperson kannst du nur noch zu den Zulassungsdiensten und hoffen das alles in 2 Tagen klappt
HaRuKa TeNô





Ich habe heute meine Fahrzeugpapiere ändern lassen (Eheschließung) und ich war aufgrund der vielen schlechten Bewertungen etwas nervös, aber völlig umsonst. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und hilfsbereit. Nach einer Viertelstunde war ich wieder draußen. TOP!!!
Sophie Spindler





Da muss man ewig auf einen Termin warten und dann wartet man in der Zulassung trotzdem noch ne halbe Stunde obendrauf. Wofür dann Termine? Saftladen.
Ralf Köppen





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Apr. 2017
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Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
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Nov. 2021
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Elektro
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