Zulassungsstelle in Stadt Bielefeld

Adresse:

Paulusstr. 8
33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Do.: zusätzlich 14.30- 17.30 Uhr

Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie:

  • Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds, 
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie 
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen 
  • Kennzeichen verloren/gestohlen und 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren 

sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.

Rezensionen:

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Elfatik Ibrahimi
Top Zulassungsstelle und die allerbeste Mitarbeiterin ist die Frau Jankowski (Schalter 18))
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Alexander Jacob
Laut den anderen Rezensionen kommt es ja scheinbar bei manchen Fällen durchaus mal zu Problemen, der Standardprozess Fahrzeug zulassen oder ummelden funktioniert allerdings einwandfrei. Habe im Laufe der Jahre ein Auto zugelassen und zwei umgemeldet, natürlich muss man die durchaus sehr lange E-Mail mit der Terminbestätigung gründlich durchlesen und vorbereitet kommen, dann trifft man aber auf sehr freundliches, zügiges und hilfsbereites Personal.
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Hozan Alsulaiman
Einfach nur schrecklich dieser Service
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Sylvia Hammer-Schmidt
Die Dame an der Info ist sehr freundlich und lässt sich nicht aus der Ruhe bringen, auch nicht, wenn sich eine Schlange bildet.
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Umut Özer
Größter Müll Laden, unfreundliches Personal und keiner hat Bock auf seinen Job!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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