Zulassungsstelle in Stadt Bielefeld

Adresse:

Paulusstr. 8
33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Do.: zusätzlich 14.30- 17.30 Uhr

Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie:

  • Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds, 
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie 
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen 
  • Kennzeichen verloren/gestohlen und 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren 

sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.

Rezensionen:

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Julia Schuster
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Patrick Kröger
Ich war positiv überrascht, wie unkompliziert und freundlich alles ablief. Besonders die Mitarbeiterin am Schalter war sehr hilfsbereit – vielen Dank dafür!“🥹
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Lillian Jade
Schlimmstes Amt in Bielefeld. War gerade mal zum dritten Mal dort, aber jedesmal komplett ranzig. Ich war dort um meinen EU-Kartenführerschein abzuholen. In der Email stand NICHTS davon, das ich meine Prüfbescheinigung vom Tüv mitbringen sollte. Aufeinmal hieß es der Führerschein sei noch nicht fertig, da ich erst meine Prüfbescheinigung abgeben müsse (hätte ja in der Mail gestanden laut der Dame). Ja dann soll man das auch mit in die Mail schreiben!! Ich habe 8 Wochen auf diesen Termin gewartet, um dann wieder weggeschickt zu werden. Ganz tolles kompetentes Team 🤡
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Kevin Ekmekci
Werde an Schalter 15 immer gut und freundlich beraten. Ich finde Bearbeitungszeit vollkommen in Ordnung! +++
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Eike Block
Ich kann die schlechten Bewertungen nur bestätigen. Es ist in keinster Weise eine Dienstleistungsbehörde. Es ist traurig, dass man Anmeldungen und Ummeldung nur in seiner Stadt machen kann, ich würde 100 km fahren um in einer anderen Zulassungsstelle die Dienstleistung zu beanspruchen die noch nicht online funktionieren.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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