Zulassungsstelle im Landkreis Wesel Nebenstelle

Adresse:

Mühlenstr. 15
47441 Moers

Kontakt:

Fax:
02841-202-1487

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gary Kerkhof
Service top, Organisation ein Flop – Geduldsprobe in Moers Ich war seit etwa 8 Jahren nicht mehr hier, aber mein Besuch an einem Dienstag war der pure Horror. Wer die terminfreien Vormittage nutzen möchte (Dienstag und Donnerstag, 7:30–11:00 Uhr), sollte starke Nerven und sehr dicke Kleidung mitbringen. Die Realität vor Ort: Warten in der Kälte: Ich war bereits vor 7:00 Uhr vor Ort und stand in einer über 50 Meter langen Schlange – und das bei bitteren 5 °C. Kurz nach 7:00 Uhr wuchs die Schlange draußen noch einmal massiv an. Ablauf: Erst gegen 8:30 Uhr erhielt ich am Schalter meine Wartemarke. Wer keinen der wenigen Sitzplätze ergatterte, musste die restliche Zeit im Stehen verbringen. Mein Aufruf erfolgte schließlich gegen 9:30 Uhr. Lichtblick: Das Personal am Schalter! Trotz des enormen Drucks waren die Mitarbeiter sehr freundlich, und die Bearbeitung an sich verlief extrem schnell. Das Team vor Ort leistet unter diesen Bedingungen wirklich hervorragende Arbeit. Kritik am System: Den Onlineservice kann man leider vergessen. Wartezeiten von zwei Wochen bis zu drei Monaten für einen Termin (wie mir andere Wartende berichteten) sind ein schlechter Scherz. Für ältere Menschen ist dieses stundenlange Anstehen in der Kälte eine absolute Zumutung. Die Zustände bei der Einlasskontrolle wirken leider völlig aus der Zeit gefallen. Tipp: Wer an den terminfreien Tagen nicht den ganzen Tag verlieren will, sollte spätestens um 6:00 Uhr morgens da sein. Appell an die Stadtverwaltung Moers: Die Digitalisierung der Verwaltung scheint hier nicht in der Realität angekommen zu sein. Es ist beschämend, dass Bürger gezwungen sind, sich im Morgengrauen bei Kälte auf den Gehweg zu stellen, weil das Online-System keine zeitnahen Termine ermöglicht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf bei der Terminvergabe und den Kapazitäten – das aktuelle System ist schlichtweg bürgerunfreundlich organisiert.
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Michael Wi
Kein Personal, lange Wartezeiten trotz Termin, unfreundlich
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Burkhard Spieker
Trotz hochbetrieb freundlicher Umgang
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Tobi Wu
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Edgar Walger

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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