Zulassungsstelle im Landkreis Unna Nebenstelle

Adresse:

Viktoriastr. 5
44532 Lünen

Kontakt:

Fax:
02306-100-347

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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unma272
Da werden Öffnungszeiten am Freitag bis 12 Uhr angegeben und wenn man um 11:02 dort hinkommt, bekommt man nur eine unfreundliche Antwort von der Mitarbeiterin, dass man Nummern nur bis 11Uhr bekommen kann. Ganz schlechter Service, 20 Kilometer umsonst gefahren, Frechheit.
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popeye 5 4 12 Seemann
Drei besetzte Tische. Lange Wartezeit ist noch gelinde ausgedrückt. An der Information sitzt eine Frau die so schlecht deutsch spricht das es schwer ist sie zu verstehen, dementsprechend versteht sie Dinge nicht. Wieder einmal ein Beispiel dafür was mit den Steuergeldern so gemacht wird.
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Wolfgang Gießmann
Wer eine Zeitreise ins Mittelalter machen möchte sollte dieses Gebäude betreten. Hier kann man trotz Kassenautomat und Informationen übers bargeldlose bezahlen immer noch nicht mit Karte zahlen. Der eine Stern ist für den Parkplatz der dem Rewe Markt gehört.
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Mike Zuk
Die reinste Katastrophe, so unfreundliche Menschen dort. Aber naja Behörden eben.
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Sven Hötte
Eigentlich hat diese Behörde gar keinen Stern verdient. Arbeitsmoral absolut unterirdisch, Personal fühlt sich für nichts zuständig - eine absolute Katastrophe. Durch die Corona-Lage hat sich die Lage nicht verbessert, neuerdings werden Termine vergeben - diese sind jedoch schneller Vergriffen als das Klopapier in Zeiten der ersten Corona-Welle. Alles in allem ist der Gang zu dieser Behörde eine absolute Qual für jedermann. So wird leider jede KFZ An/Ab-UmMeldung zu einem Alptraum - eine absolute Zumutung. Von den Schildbürgerstreichen mal ganz abgesehen - denn bei dieser Behörde wird Ihnen von Woche zu Woche etwas anderes erzählt. An einem Tag sind Digitale Unterschriften akzeptiert, an einem anderen wieder nicht. Eines sei Ihnen gesagt Lieber Besucher: Sollten die Dokumente nicht den willkürlichen Vorgaben des Mitarbeiters gefallen (Und nein, damit meine ich nicht das Versäumen von Dokumenten) - beginnt der ganze Spaß von vorn. Viel Erfolg! Und falls es beim ersten mal aus welchen Gründen auch immer nicht klappt, regen Sie sich nicht auf - es bringt sowieso nix.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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