Zulassungsstelle im Landkreis Soest
Adresse:
Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
59494 Soest
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Heinz Meier





Jens Hanfland





Nachdem man sich mit mit allen notwendigen Unterlagen und einem unguten Baugefühl zur Zulassungsstelle aufgemacht hatte, wurde zumindest das Bauchgefühl nicht enttäuscht. "Neue Papiere brauchen Sie? Aber da brauchen Sie doch zwingend einen Termin!", wurde man belächelt belehrt. Online also direkt einen Termin ausgemacht und schon nach zwei Wochen machte man sich wieder mit einem noch schlechteren Bauchgefühl auf zum zweiten Versuch. Nach nur 30 Minuten Wartezeit watschelte man entlang einer Reihe von Schaltern, hinter denen sich Gesichter verbargen, die zum Ausdruck brachten, dass der Tag doch bald ein Ende nehmen möge. "Brauchen Sie auch ein Siegel oder nur eine HU-Plakette?", wurde man von der Fachfrau gefragt, die zu dieser Thematik mit den gestempelten und unterschriebenen Papieren einem selbst gegenüber saß. "Holen Sie mal das Kennzeichen herein!", wurde man aufgefordert. "Aber das Motorrad steht doch vor der Tür. Man kann es doch von hier aus bereits sehen", erwiderte man trotz innerer Gewissheit, dass die Entscheidung der Staatsbediensteten, sich auf gar keinen Fall vor dem Mittagstisch auch nur ein einziges Mal ihren Hintern vom Bürostuhl zu heben, um mal eben vor die Türe zu treten, längst gefallen war. Das wird ausgesessen! Auf also zur Rezeption. Die dort zuständige Mitarbeiterin empfand das Verhalten an Schalter 14 ebenfalls sichtlich irritierend, und auch ein Telefonat konnte Schalter 14 nicht aus der Amtsstube locken. Aber Kollegialität wird dort immerhin groß geschrieben. So wurde mit den Schultern gezuckt und nach Überreichung von zwei Schraubendrehern, deren Erhalt man immerhin nicht quittieren musste, machte man sich auf, um das Nummernschild etwas umständlich vom Motorrad zu lösen. Nach 15 Minuten war man auch schon wieder zurück und das Bekleben des Nummernschildes mit frischem Siegel und HU-Plakette nahm seinen routinierten Gang. Man mag nur hoffen, dass Bezüge auf den Ämtern auch weiterhin nach Schema-F gewährt werden.
Stephan Witter





Das ging sehr zügig und einfach.....
Friedhelm Pieper





Ja mit Termin alles super Angestellte sehr freundlich
Cordula Risse





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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Jan. 2021
Schaltgetriebe
38.355 km
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PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,1 l/100km (komb.), 117 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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