Zulassungsstelle im Landkreis Soest

Adresse:

Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
59494 Soest

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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C. Schmidt
Terminvergabe klappt prima. Die Mitarbeiter/innen waren sehr freundlich und kompetent.
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Mpunkt Gpunkt
Ganz übles Beispiel für deutsche Bürokratie . Ein simpler Antrag und es werden plötzlich Regeln geändert wie es der Behörde passt… Übelst!!! Deutschland eben…
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Dennis Müller
Absolut nicht mehr zu empfehlen. Ohne Termin sind selbst die kleinsten Dinge nicht mehr zu regeln. Wie hat soetwas früher nur funktioniert? Ach richtig,da wurde noch gearbeitet. Am Empfang zwei Damen die sich lieber über ihr Privatleben austauschen und oder über den Kunden der gerade den Schalter verlassen hat amüsieren. Ein "Guten Morgen" wird nicht erwiedert und wärend des Gesprächs/Beratung wird umgeschwenkt um wieder mit der Kollegin zu "fachsimpeln". Im Wartebereich leere außer 2 Personen die ausschauen als würden sie schon länger warten. Mehr als 10 Schalter aber an kaum einem sitzt ein Kunde/Besucher. Auch hier wird anscheinend die Gruppendynamik durch anhaltendes Gelächter getragen. In den 10 min. die man vor dem infoschalter verbracht hat wurde den Damen 2x Kaffee gebracht. Der Eindruck war nur von der unteren Etage. Man will sich garnicht vorstellen wie es in den oberen zugehen muss wo man beim "Arbeiten" nicht gesehen wird. Muss ehrlich sagen das es damals sehr viel einfacher war hier seine Angelegenheiten zu erledigen. Werde wohl in Zukunft eher die Variante des Onlineservice nutzen um so die Leute nicht mehr bei der Arbeit zu stören auch wenn dadurch dann die hälfte des Verwaltungsapperates eingespart werden könnte. Ein Stern gibt es für die Sauberkeit der Zufahrt.
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Hans Joachim Golub
Wir wollten heute unseren neuen gebrauchten anmelden. Haben Sie einen Termin? Nein, ich warte gerne. Das geht nicht, sie brauchen einen Termin. Kein Problem, wann kann ich denn einen Termin bekommen? In sieben Tagen in Soest, in acht Tagen in Lippstadt ,(Firmen werden natürlich anders behandelt). Das kann man keinem erklären. Schauen Sie morgens ins Internet, und wenn sich keine Mitarbeiter krank melden werden noch Termine frei geschaltet. Hallo, ist dad Bürgernah?
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Lasse Geisthoff

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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