Zulassungsstelle im Landkreis Paderborn

Adresse:

An der Talle 7
33102 Paderborn

Kontakt:

Fax:
05251-308-89-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Taube
Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. So steht es auf der Seite und bei Google. Habe extra auch auf der Webseite nachgeschaut. Dann 30 KM hin gefahren. Jedoch war alles zu! Ein angetrunkener Herr mit einer Bierflasche in der Hand, stand auf der Treppe und sagte: Hier ist heute alles zu. Heute ist doch Weiber Fastnacht. Sagt mal geht es noch? Kann man das nicht auf der Webseite schreiben oder auf Google hinterlegen? Nicht einmal ein Hinweis wenn man anruft. Da bleibt man einfach in der Warteschleife! 30 KM Sprit verbraucht für nichts! Oder wie ihr so schön sagen würdet, die Umwelt unnötig belastet...
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Brigitte Kemmer
Benötige eine Auskunft aber schon 30 Minuten in der Warteschleife am Ende 1 Stunde 15 Minuten ohne erfolg
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Arno A.W.R.
HEUTE ,ganz schnell einen Termin bekommen. Mit dem Ablauf war ich zufrieden. Die Mitarbeiterin ( Schalter 2 ) ist sehr nett gewesen, obwohl mir bei der Buchung ein Fehler passiert ist.Mein Missgeschick, wurde unbürokratisch korrigiert. Dankeschön.
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L0rdLampe
Achtung man benötigt auf jedenfall den Passierschein A38 und muss vorher ein paar mal feste vor ne Wand laufen damit man geistig auf dem selben Level wie diese fantastische Behörde ist. Führerscheintausch könnte so schön einfach digital sein, so wie man seine komplette Steuererklärung am Handy machen kann oder ein kfz an/abmelden kann. ABER da hat die Führerscheibstelle noch ein Wörtchen mitzureden. Der Lappen, aus alt mach neu, digital beantragt und man bekommt eine Email zum ausdrucken die man dann in die klassische Post stecken muss. Also ab zur Behörde...dort bekommt man dann den selben Ausdruck...passbildautomat vorhanden ABER der kann nur digitale Bilder, der Antrag benötigt aber ein ausgedrucktes Bild, das Bild einfach vor Ort in den Antrag drucken? Nein so modern ist man hier nicht, dafür darf man sich dann wieder einen Fotografen suchen muss das Bild dort drucken, es in den antrag kleben und zurück zur Behörde bringen. So geht Digitalisierung und Papierkorb Behörde schonmal nicht. Millionen Führerscheine sind zu tauschen, nachgedacht hat bei dem ganzen Prozedere wohl keiner Zu der geschrieben Antwort: genau das von Ihnen beschriebene Verfahren war NICHT möglich und wurde abgelehnt. Es war den Mitarbeitern NICHT möglich auf das digitale Foto vom hauseigenen Automaten zuzugreifen und wurde kategorisch mit "das geht nicht" abgelehnt. Was denn nun geht es oder geht es nicht? Da wäre vielleicht mal dringend eine hausinterne auf Aufklärung nötig von der Info bis zum sachbearbeiter
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Alexander Chlopus
Wir haben mehrmal angemeldet, ja man muss warten wie auch überall. Jedoch alle Mitarbeiter beim Straßenverkehrsamt sind sehr hilfsbereit. Man hat uns auch erklärt, dass eine Abmeldung auch online erfolgen kann.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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