Zulassungsstelle im Landkreis Paderborn

Adresse:

An der Talle 7
33102 Paderborn

Kontakt:

Fax:
05251-308-89-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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rüdiger Jung
Ich war heute vormittag beim Straßenverkehrsamt in Paderborn. Das ab und anmelden eines Fahrzeugs war total entspannt. Der nette Herr Sobiech am Schalter 17 war so nett beide Termine zusammen zulegen
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paul610r
Ich war die Tage dort um ein Auto anzumelden. Ich habe vorher online einen Termin gebucht. Ich war 45 min vor Termin da, weil ich einen langen Anfahrtsweg (Ortsfremd) hatte. Die Frau an der Informationen war klasse. Die hat mir alles in Ruhe erklärt wie es abläuft und was ich beachten muss, da jede Zulassungsstelle unterschiedliche ist. Nach 15 min warten kam ich schon dran und war sogar vor meinem Termin wieder draußen. Außerdem ging die Anmeldung problemlos und der Mann war auch sehr freundlich. Bin aufjedenfall positiv überrascht, da ich anderes bei Zulassungsstellen gewohnt bin. Was für mich kein Stern Abzug ist, aber trotzdem für mich einbisschen schade ist, ist das man nicht mit Bargeld bezahlen kann. Klar, es wird alles Digital aber man ist doch noch was sowas angeht oldschool.
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An Doo
Ich verstehe die negativen Rezensionen nicht. Das Straßenverkehrsamt ist bei jedem Besuch bemüht, hilft wo es kann und macht eine schnelle und ordentliche Arbeit. Bisher habe ich auch im größten Stress noch nie einen unfreundlichen Mitarbeiter erwischt. Jeder hat immer sein bestes getan um mir so gut wie möglich zu helfen! Danke für die Arbeit an jeden einzelnen!
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Alex Gaese
So schnell und unkompliziert wurde ich bisher nicht bedient. Und das für eine öffentliche Stelle. Großen dank an Herr Friesen der für jede Frage eine hilfreiche Antwort hatte und sehr kompetent und sympathisch war.
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C B
Es ist unmöglich das man mindestens eine Woche auf ein Termin warten muss, weil irgendwelche Zulassungs Service stellen alle Termine blockieren um für mindestens 115 Euro mehr etwas für dich dort erledigen könnten. Da sollte die Zulassungsstelle dringt etwas dran ändern. Unverschämt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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