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Zulassungsstelle im Landkreis Paderborn

Adresse:

An der Talle 7
33102 Paderborn

Kontakt:

Fax:
05251-308-89-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andrejs Kuznecovs
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Fabian
Ist es die neue Realität 3 Wochen auf einen Termin zur Ummeldung warten zu müssen? Wird Zeit das hier die Digitalisierung ankommt. So etwas könnte man auch online hinbekommen!
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Andreas
Wollte eigentlich nicht schreiben, aber geärgert hat es mich dann doch etwas. Es geht um eine Nachstempelung des vorderen Nummernschildes, da das Landeswappen altersbedingt etwas abgenutzt ist. Da ich sowas noch nie gemacht habe, vorher angerufen, was ich so alles mitbringen muss. Unter anderem auch das Kennzeichen, super, die Dame war nett, freundlich und der dreimalige Hinweis, EC Karte mitbringen 🙏. Ok, verstanden, Termin Online gebucht, Wartezeit rund 3 Wochen, auch in diesem Fall ok, es eilte nicht. Zum Termin, bin auch sehr pünktlich dran gekommen, dachte läuft 👍🏻. Nee dann doch nicht, die nette Dame am Telefon hat nicht erwähnt, dass ich das hintere Kennzeichen auch mit bringen muss. 🤷🏼‍♂️ Begründung, in den 12 Jahren, so alt unserer Auto, hat sich das Landeswappen wohl etwas geändert. Fazit, einmal weniger die EC Karte erwähnen, aber dafür das hintere Kennzeichen 😉. In drei Wochen neuer Versuch, aber ich freue mich, ehrlich!
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Test esser Tester
Termine für ein FZG zulassen 2 Wochen Vorlauf Zeit? Finde ich sehr unverschämt! Wie soll man das FZG ohne Zulassung 2 wochen auf ein Öffentlichen Parkplatz stellen? Lächerlich
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Alexander Kill
Bei der Zulassungsstelle ist es so schlecht geworden wie noch nie. Ein Auto zulassen, muss mann eine Woche mindestens warten, Bitte machen Sie was.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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