Zulassungsstelle im Landkreis Paderborn

Adresse:

An der Talle 7
33102 Paderborn

Kontakt:

Fax:
05251-308-89-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rony Snissaert
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Linda Klumb
ganz angenehm und zügiger als früher
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M.S
Die Kommunikation und Organisation im Straßenverkehrsamt Kreis Paderborn lassen leider stark zu wünschen übrig. Mein Anliegen betraf die Ummeldung/Anmeldung eines Fahrzeugs nach dem Diebstahl des Kennzeichens. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass die Ummeldung/Anmeldung problemlos möglich sei (trotz anderem Bezirk des gemeldeten Fahrzeugs, da im Kreis Paderborn wohnhaft). Vor Ort hieß es dann, der Fahrzeugbrief sei nicht erforderlich. Nach der Wartezeit stellte sich am Schalter jedoch heraus, dass beide Aussagen falsch waren. Ich hatte zuvor beide Sachverhalte klar und deutlich erklärt und wäre deshalb nicht hingefahren. Das Ergebnis: unnötig verschwendete Lebenszeit und keinerlei Fortschritt bei meinem Anliegen. Es wäre wünschenswert, wenn die Mitarbeitenden besser geschult würden und eine klare, einheitliche Kommunikation gewährleistet wäre. Solche Erfahrungen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch vermeidbar.
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Lennart Czolbe
Obwohl ich meinen Termin verpasst habe, kam ich sehr schnell an die Reihe, alle Mitarbeiter wirklich freundlich und gut organisiert.
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ustasa Marin
Also heute morgen alles abgegeben bei der Führerscheinstelle um den ollen "Papier" Führerschein umzutauschen.. das erste mal auf einen Montag morgen um 8.30 Uhr das mich die freundlichste charmanteste Lady begrüßt hat... an der info der Führerschein info ... beste der welt .. liebe grüße

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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