Zulassungsstelle im Landkreis Paderborn

Adresse:

An der Talle 7
33102 Paderborn

Kontakt:

Fax:
05251-308-89-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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manuel Blo
Super nette Mitarbeiterinnen, die sogar zu zweit meinen Fall, blitzschnell erledigt haben.
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Andreas David
Es wurden 2 mal Online-Termine dort für eine Umschreibung erstellt. Das 1. mal von einer Kreismitarbeiterin, das 2. mal von einer Mitarbeiterin vom Straßenverkehrsamt. Beide male stand es nicht im System, so dass ich umsonst hinfahren musste. Ohne Termin, den ich ja eigentlich hatte, sollte ich dann 3 Stunden warten. Passierschein A38, wäre tatsächlich einfacher zu erhalten. Teils fleißige Mitarbeiter, jedoch auch viele Mitarbeiter, die sich wie in einem rechtsfreiem Behördesystem ohne gesetzliche Grundlagen alles erlauben. Ich habe euch heute eine E-Mail geschrieben, da ich jetzt erst eure Antwort mitbekommen habe.
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Bailey
Unfreundlich, rücksichtslos, desinteressiert und völlig gleichgültig. Klar werde ich Kontakt aufnehmen, damit ihr meinen Namen kennt und mich erst recht schikanieren könnt, haltet ihr mich für so dämlich? Vergleichen Sie doch einfach mal die Bearbeitungszeiten ihrer Mitarbeiterinnen Frau Stratmann und Frau Sprink, erstere benötigt satte 4 Wochen um einen Vorgang zu bearbeiten, und das mit schöner Regelmäßigkeit, letztere nur eine Woche, dafür muss ich sie wirklich loben.
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kashefy M
Mit Termin viel zuviel probleme in Paderborn besser ohne Termin
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عبدالحميد إدلبي

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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