Zulassungsstelle im Landkreis Olpe

Adresse:

Westfälische Str. 75
57462 Olpe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02761-94503-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexander Günzel
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eQuilibrium
Zwei Sterne gibt es für die Zulassung vor 2 Wochen. Termin gebucht - hingefahren und nach 15 Minuten inklusive der kurzen Wanderung zum Schilderladen und zurück war alles erledigt. Was aber trotzdem ein absolutes Nogo ist sind die Öffnungszeiten generell. So möchte ich auch mal arbeiten. Samstags von 9-11Uhr, Freitags bis 12... Mir ist bewusst, dass es sich hier lediglich um die Öffnungszeit - nicht um die Arbeitszeit handelt, jedoch ist es trotzdem eine Lachnummer. Bis ich einen passenden Termin fand ohne mir Frei zu nehmen hat es ganze 5 Wochen gedauert. Die Führerscheinstelle welche "ohne Termin" bedient wird ist noch schwieriger zu erreichen.
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Big_Bad_ Wolf
Freitag 23.2.2024 mein Auto auf dem Parkplatz 2 Minuten abgestellt . Auf dem weg zum Eingang war ein Schild Parkscheibe vergessen !? . Also zurück zum Auto dort war ein unfreudlicher Mitarbeiter von Park Control schon ein Ticket am schreiben . Zeitgleich stelle ich die Parkscheibe ein und erkläre das das Auto erst jetzt 3 Minuten hier steht . Unfreundlich sagt er das könne nicht sein er rennt schon eine halbe Stunde hier rum , eine Lüge ich habe Zeugen . Vielen Dank für 35 Euro Strafe lieber Kreis Olpe und das sie mit so Leistungsoptimierten Firmen (Park Control) zusammenarbeiten , Bzw ihren Parkplatz an diese vermieten . Nächstes mal lieber in Lennestadt anmelden !
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Muharrem Rrustemi
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M Walker
Wollte meinen neuen Führerschein abholen. Ich war zweimal dort, WÄHREND DER ÖFFNUNGSZEITEN UND RECHTZEITIG (!) und die Tür war zu. Andere Bürger standen ebenfalls dort und wurden nicht rein gelassen, obwohl das Licht an war. Telefonisch war niemand erreichbar, auf Klingeln und Klopfen wurde nicht reagiert. Dabei wurde extra gesagt, ich könne ohne Terminbuchung kommen. Sowas geht gar nicht! Und ich bekomme Strafe, wenn ich mit abgelaufenem Führerschein erwischt werde? Die spinnen wohl. Das dürfte sich ein Unternehmen nicht erlauben, aber Straßenverkehrsamt wird ja nur von unseren Steuergeldern bezahlt - die können offenbar machen, was sie wollen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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