Zulassungsstelle im Landkreis Olpe

Adresse:

Westfälische Str. 75
57462 Olpe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02761-94503-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Markus H.
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Katharina Imhäuser
Sehr freundlicher und kompetenter Service. Die Abwicklung war schnell, unkompliziert und reibungslos. Vielen Dank für die nette und professionelle Betreuung!
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Christian Arnoldi
Sehr positive Erfahrung bei der Kfz-Zulassungsstelle Olpe. Ich hatte vorab einen Termin vereinbart und kam absolut pünktlich und ohne nennenswerte Wartezeit dran. Bei mir ging es um den Umtausch des alten Papierführerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren durchweg freundlich, hilfsbereit und gut organisiert. Die Abwicklung ging schnell und unkompliziert. Auch die Bezahlung ist praktisch gelöst: Am Automaten kann man sowohl mit Karte als auch bar bezahlen, sodass auch dieser Schritt innerhalb weniger Minuten erledigt war. Positiv ist außerdem die Anfahrt: Die Zulassungsstelle ist gut ausgeschildert und problemlos zu finden. Direkt am Gebäude bzw. in unmittelbarer Nähe stehen reichlich Parkplätze zur Verfügung – lange Parkplatzsuche entfällt also. Insgesamt eine wirklich unkomplizierte, schnelle und kundenfreundliche Abwicklung. So wünscht man sich einen Behördentermin. 👍 Klare Empfehlung, insbesondere mit vorheriger Terminvereinbarung!
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Viktor Demianenko
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Romeo Cristian De Luca / Schuchert
Ich besass 3 Fahrzeuge und bei jedem musste ein komplett neuer Fahrzeugschein aufgrund Rechtschreibfehlern ausgestellt werden. Kostet jede Menge Zeit und Nerven. 20 Euro für Sprit hin und zurück, WER GIBT MIR DIE DENN NOCH ???

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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