Zulassungsstelle im Landkreis Olpe Nebenstelle

Adresse:

Helmut-Kumpf-Str. 25
57368 Lennestadt

Kontakt:

Fax:
02723-608-488

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter P
Die Termine sind ja rar gesät, dafür können die Damen in der Zulassungsstelle Lennestadt nichts. Das ist schlechte Planung der Vorgesetzten. Ich hatte Freitags von privat ein Auto gekauft, da waren auf der Internetseite alle Termine vergeben. Montags und Donnerstags gibts neue. Manchmal werden Termine abgesagt, die werden dann veröffentlicht. Kennzeichen hatte ich schon im Internet für 13 Euro gekauft, statt für 38 in der örtlichen Wucherbude. Ich hatte Sonntagabend mal aus Neugier nachgesehen. Treffer: Montag 08:15 war ein Termin frei geworden. Sofort gebucht und online ne EVB Nummer besorgt. 08:15 war ich im Rathaus, 08:25 wieder draussen. Das ich über Unfreundlichkeit beklagt wird, kann ich nicht bestätigen. Die Dame war sehr nett und freundlich. Wie man in den Wald reinruft, schallt es auch heraus, achja....wenn sich hier so ein Depp beschwert, das er wegen fehlender EVB Nummer wieder gehen musste und das dann sein Termin weg war, ist ja wohl eigene Dämlichkeit....
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Blau bär
Richtiger Drecksladen, wenig bis keine kompetente Mitarbeiter, keiner geht an das Telefon, über Wochen. Typisch Kreis Olpe.
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Schoko Bomm
Einer der schlechtesten Ämter ganz Deutschland..Nach mehreren Monaten und ihr habt es immer noch nicht hinbekommen das alles so läuft wie es soll. Kennt man aber von Kreis olpe nicht anders!!!!
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I Ronaldinski I
Wenn man nichts kann, geht man zur Stadt. Das trifft auch hier wieder zu 100% zu. Extrem überhebliches, arrogantes und unfreundliches Personal.
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Ilona Koch
Da kann man anrufen, wann man will, es geht nie Jemand ans Telefon.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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