Zulassungsstelle im Landkreis Olpe

Adresse:

Westfälische Str. 75
57462 Olpe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02761-94503-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nils Dreistein
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Blitz13
Also, ich find das Personal sehr nett und hilfsbereit, mit Kritik ist man schnell dabei. Wenn man der deutschen Sprache nicht richtig mächtig ist, sollte man erst recht vorsichtig sein, vielleicht auch mal eine Übersetzerin zur Hilfe nehmen, oder einen Übersetzer. Hilft beim Schreiben und auch bei höflicher Konversation. Früher musste man viel länger warten und dass Deutschland sich zurück entwickelt was Bürokratie betrifft hat mal so gar nichts mit dem Straßenverkehrsamt zutun. Wie im Leben ganz oft, Freundlichkeit kostet nichts und man bekommt sie sehr oft auch zurück 😃
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Hans Scholz
Ich hatte zwei Zulassungen. Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich. Mein Termin wurde zeitnah aufgerufen. Die eine Zulassung ging problemlos über die Bühne. Die zweite Zulassung konnte nicht gemacht werden, da die EVB nicht abrufbar war. Die freundliche Mitarbeiterin gab mir sogar Gelegenheit im Büro anzurufen, um eine neue EVB zu bekommen. Leider konnte der neue Halter nicht erreicht werden. Ich muss feststellen, dass die Mitarbeiter des STVA OLPE super sind. Beim zweiten Termin gab es keine Probleme bei der Zulassung. Ich kann nur Positives berichten.
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Peter Janeczek
Super nett und kompetent. Danke! Update von 15.10.2024. Wenn man Hilfe benötigt sind die Leute klasse. Vielen Dank für die schnelle und Unbürokratische Hilfe!
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Tiffy
Unfassbar heutzutage ein Auto im Kreis Olpe zuzulassen. Das war früher definitiv besser. Noch nicht mal kann man gleichzeitig eines abmelden und ein neues zulassen. Sorry, aber was macht ihr den ganzen Tag? Auch ich gehe 8 Stunden arbeiten am Tag und meine Zeit ist leider begrenzt. Was glaubt ihr eigentlich wie ich euer Gehalt durch meine Steuergelder bezahlen soll, wenn ich nicht mal ein Auto angemeldet bekomme was mich zur Arbeit bringt ? Katastrophe ist das nur noch auf den Ämtern

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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