Zulassungsstelle im Landkreis Olpe

Adresse:

Westfälische Str. 75
57462 Olpe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02761-94503-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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H H
Es fühlt sich an, als ob sie nur darauf aus sind, Geld zu verdienen, ohne Rücksicht auf die Bürger zu nehmen.Ich kann dieses Amt niemandem empfehlen! Wenn ihr könnt, meidet es lieber!
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Maajavan Sivakumar
Ich hatte einen Termin für ein Kurzzeitkennzeichen und habe die benötigten Unterlagen per Mail geschickt – nirgendwo stand, dass sie in ausgedruckter Form vorliegen müssen. Stattdessen wurde ich vor Ort von Frau Brüsser unfreundlich darauf hingewiesen und sie beschwerte sich darüber, dass sie die Unterlagen selbst ausdrucken musste. In Zeiten der Digitalisierung finde ich so ein Verhalten unprofessionell und wenig kundenfreundlich.“
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Mike M (Mitch)
Warum bekommt es Siegen besser hin? Online Termine bekommt man kurzfristig dort, in Olpe ist es eine Lachnummer ein Termin zu bekommen ist dort mittlerweile Lotterie Angelegenheit
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ABC DEF
Es ist fast unmöglich, einen Termin beim Straßenverkehrsamt zu bekommen. Besonders für ältere Menschen oder Personen, die mit Technik nicht so vertraut sind, ist das eine Katastrophe. Ohne Online-Kenntnisse hat man praktisch keine Chance, überhaupt an einen Termin zu kommen. Telefonisch ist ebenfalls kaum jemand erreichbar, und wenn, dann wird man nicht wirklich unterstützt. So eine Behörde sollte für alle Bürger*innen erreichbar sein – stattdessen schafft man künstliche Hürden. Absolut unzumutbar und dringend verbesserungswürdig!
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SG
Also ich kann nur Gutes berichten. Bin in letzter Zeit öfter da gewesen. Wenn man seinem Termin online bucht und alles dabei hat, läuft es super. Selbst bei falscher Terminbuchung hat man mir trotzdem nett weitergeholfen. Und natürlich gibt es zur Ferienzeit weniger Termine... ist aber auch wohl verständlich, dass zu dieser Zeit weniger Personal da ist. Ich bin sehr zufrieden. Weiter so 👍🏼

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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