Zulassungsstelle im Landkreis Lippe

Adresse:

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Kontakt:

Fax:
05231-62-111

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Geier
„Die Terminvergabe beim Straßenverkehrsamt Kreis Lippe ist inzwischen eine absolute Katastrophe. Seit Tagen versuche ich in Detmold, Barntrup und Bad Salzuflen einen Termin zur Zulassung zu bekommen – völlig aussichtslos. Online ist dauerhaft alles ausgebucht, egal wann man schaut. Früher konnte man wenigstens einfach hingehen, warten und wusste: Irgendwann kommt man dran. Das hat ehrlich gesagt deutlich besser funktioniert als dieses heutige Online-Termin-System. Jetzt sitzt man nur noch vor der Website, aktualisiert ständig die Seite und bekommt trotzdem überhaupt keine Möglichkeit, sein Anliegen zu erledigen. Für Bürger, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist das absolut unzumutbar. Das System wirkt komplett überlastet und nicht bürgerfreundlich. Hier muss dringend etwas verbessert werden.“
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Ripcraft Blackbone
Laut Webseite gibt es dieses Jahr in allen 3 Straßenverkehrsämter keine Termine mehr 🤦🏽‍♂️ Muss ich jetzt in Bielefeld zulassen ??
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steven berks
Auf keinen Fall 20 Minuten vor Feierabend anrufen dann werden sie patzig
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ma ik
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StefanNaturesBest
Ich habe kürzlich mein Auto beim Straßenverkehrsamt in Detmold umgemeldet und bin wirklich sehr zufrieden mit dem gesamten Ablauf. Von der Terminvergabe bis zur eigentlichen Abwicklung vor Ort lief alles reibungslos. Ich kam pünktlich dran, und die Ummeldung wurde erstaunlich schnell und völlig unkompliziert erledigt. Besonders positiv ist mir aufgefallen, wie freundlich und hilfsbereit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren. Alle Schritte wurden verständlich erklärt, sodass ich mich gut aufgehoben gefühlt habe. Auch die Organisation vor Ort wirkte strukturiert und effizient, was vermutlich dazu beigetragen hat, dass alles so zügig ging. Insgesamt eine sehr angenehme Erfahrung bei einer Behörde, bei der man oft mit längeren Wartezeiten rechnet. Vielen Dank für den tollen Service – so wünscht man sich das! NATÜRLICH VOLLE 5 STERNE FÜR DAS GESAMTE TEAM VOM DETMOLDER STRASSENVERKEHRSAMT..... Von Local Guide Stefan Graf

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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