Zulassungsstelle im Landkreis Lippe

Adresse:

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Kontakt:

Fax:
05231-62-111

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Franziska S
Wir wollten in Barntrup unser altes Auto abmelden und das neue anmelden, wo uns gesagt wurde das dies jetzt nur noch mit Termin möglich wäre. Abmeldung ging, Anmeldung nicht. Nach einer Mail an Detmold, rief mich ein Mitarbeiter sofort zurück und hätte mir für heute noch einen Termin gegeben, was bei uns nun leider organisatorisch nicht möglich war. Wir haben jetzt direkt für Montag früh einen Termin. Der Mitarbeiter Herr Morenz war wirklich sehr sehr freundlich und hat sich die größte Mühe gegeben uns zu helfen.
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Isa
Man hat den Eindruck die nutzen ihre Position wirklich aus. Beamte eben. Kaffee trinken können Sie prima und "unfreundliche Auskunft am Telefon" beherrschen Sie ebenfalls. Man erspart sich einiges an Nerven, wenn man gegenüber direkt zu "kfz zulassung kroscke" geht und die es für einen erledigen. Edit: jeglicher Stern an Bewertungen ist einer zu viel! Diese Leute sind an Inkompetenz nicht zu überbieten! Und haben selbst keine Ahnung!
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Jan
Ich war mit der Anmeldung meines Kfz sehr zufrieden. Einen Termin kann man online buchen und meistens gibt es auch spontane Termine, somit kann man eig. jederzeit sein Auto anmelden :). Der Bearbeiter war sehr freundlich, gut gelaunt und hatte dazu noch etwas Humor. Dazu gibt es noch die Möglichkeit, ein Nummernschild direkt vor Ort zu erwerben und auch Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
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pascal 328
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Detlev Scholz
Hallo Mitarbeiter Führerscheinstelle: Stellt Euch vor, ich bringe Euch Schwarzwälderkirschtorte vorbei, essen dürft ihr die aber erst in Zwei Wochen.... Genau so geht es Fahrschülern, die mittlerweile bis 3 Wochen auf den Tausch der Prüfbescheinigung zur Fahrerlaubnis warten. ERBÄRMLICH UND GEFÄHRLICH. Nicht alle haben die Nerven einen Führerschein zu haben, ein Auto, aber nicht fahren zu dürfen. ( Heute wäre der frühste Termin 13.02.24) Unfassbar

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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