Zulassungsstelle im Landkreis Lippe

Adresse:

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Kontakt:

Fax:
05231-62-111

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bob Sarki
Ich habe meine Bewertung von einem Stern auf drei Sterne angehoben. Mittlerweile ist das Konzept deutlich besser geworden und die Wartezeiten sind nicht mehr so lang. Die Höflichkeit hängt leider weiterhin stark von der jeweiligen Person und der Tagesform ab. Insgesamt ist die Bearbeitung jedoch in Ordnung. Leider wurde meine letzte Bewertung gesperrt und war nur für wenige Monate sichtbar, so viel zum Thema Meinungsfreiheit. Einen Teil der Bewertung habe ich dennoch beibehalten, da er zur besseren Veranschaulichung der positiven Entwicklung dient. unzumutbare Wartezeiten und unhöflicher Service. Während man in zb. Gütersloh 40 min wartet, erhält man eine nette Entschuldigung am Schalter, weil es so lange gedauert hat. So bekommt man nach einer 4 stündiger Wartezeit in Detmold, nur genervte und vorwurfsvoll patzige Antworten, wenn man sich zu der Angelegenheit noch weitere Informationen von der Sachbearbeiterin, aus der Nase ziehen muss.
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Phill Jung
Ich bin sonst eigentlich niemand der schlechte Bewertungen verfasst, jedoch muss ich mich Ausdrücklich mit einer Beschwerde melden, da ein Vorfall während meines Besuchs im Straßenverkehrsamts in Detmold mein Vertrauen in einen professionellen Behördenumgang ziemlich erschüttert hat. Zunächst möchte ich klarstellen, dass der Herr an der Information sowie zwei andere Mitarbeiter des Amtes mit denen ich gesprochen hatte durchaus hilfsbereit, freundlich und lösungsorientiert waren. Dieses professionelle Auftreten zeigt, dass kundenorientierter Service im Haus durchaus möglich ist - macht jedoch das darauffolgende Verhalten umso problematischer. Im weiteren Verlauf wurde ich an eine Mitarbeiterin weitergeleitet, die mir als Frau Rieck / Ried/ Riet vorgestellt wurde. (An den genauen Namen kann ich mich leider nicht mehr erinnern). Das Verhalten dieser Mitarbeiterin war von Beginn an auffallend unfreundlich, herablassend und in keiner Weise dem Anspruch einer öffentlichen Behörde angemessen. Bereits die Ausstrahlung und der Tonfall wirkten besonders Verärgert und herablassend Ihrerseits. Obwohl ich das ganze Gespräch über ruhig, sachlich und höflich geblieben bin, wurden meine Nachfrage nicht professionell beantwortet. Statt einer nachvollziehbaren Erklärung wurde der Umgangston zunehmend unangemessen. Als ich schließlich freundlich fragte, ob es möglich sei, sie einmal mit meinem Vorgesetzten sprechen zu lassen, äußerte sie wörtlich, sie fände es "ziemlich ekelig", mein Telefon in die Hand zu nehmen. Wobei ich sowieso davon ausgegangen bin, dass ich mein Telefon (in einem geschlossenem Büro) auf Lautsprecher stelle. Diese Aussage überschreitet aus meiner Sicht eine klare Grenze. Eine solche Wortwahl ist respektlos, unprofessionell und im direkten Kundenkontakt einer öffentlichen Behörde schlicht nicht akzeptabel. Unabhängig vom Sachverhalt rechtfertigt nichts solch ein unangebrachten Umgangston gegenüber dem Kunden. Mir ist es wichtig zu Betonen, dass es mir mit dieser Rezession nicht darum geht, einer einzelnen Person persönlich zu schaden. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, dass sowohl Vorgesetzte als auch Kolleginnen und Kollegen über dieses Verhalten informiert sind. Ein derartiges Auftreten wirkt sich nicht nur negativ auf betroffene aus, sondern schadet auch dem Ansehen des gesamten Amtes und untergräbt die wirklich positive Arbeit und Kundenberatung der übrigen Mitarbeitenden. ich hoffe, dass sich sowas in Zukunft zu vermeiden lässt, damit zukünftige Besucher Ihres Hauses einen respektvollen und professionellen Umgang erfahren können. LG
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Leonidas Sofianidis
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Nona Karapetyan
Ich bin von der Arbeit von Herrn Arakelyan sehr begeistert , so freundlich und nett. Ich bin sehr dankbar 👍
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Tobifix “Tobifix”
Sehr freundliche Angestellte. Wir wurden bei Fragen nach Passbilder zur Führerscheinverlängerung sehr gut beraten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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