Zulassungsstelle im Landkreis Kleve

Adresse:

Fleischhauerstr. 10
47533 Kleve

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02821-85-590

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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SMG Official
Läuft immer nur ein Automatischer .. wie kann man Anliegen besprechen?? Warum kann man nie jemanden Telefonisch erreichen? Das würde Geld Zeit und eine Fahrt da hin sparen??! Bin hin um Auto abzumelden und Cabrio anzumelden. Waren nur Tickets für abmelden da. Habe die Fahrt von Rees nach Kleve umsonst gemacht! Denn die Dame sagte abmelden kann ich aber die Termine für anmelden sind schon alle vergeben. Wie soll ich dann hinkommen wenn beide Autos abgemeldet sind?! Die Dame meinte ich soll das mit meiner Versicherung klären und gab mir einen Info Zettel!!?! In der Zeit wo wir alles gesprochen habenvwäre es längst schon alles passiert!! Wiederanmeldung gleicher Halter gleiches Kennzeichen. Na ja bei den Ämtern ist man oft Macht(sprach)los!! Also wieder hin, Sprit kostet ja nix!!!!
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Dalius Palaitis
Absolut inkompetent und kundenunfreundlich – reine Zeit- und Geldverschwendung!Wir haben eine Woche im Voraus einen Termin gebucht, ein neues Auto mitgebracht und extra eine Versicherung abgeschlossen. Als wir endlich vor Ort waren, wurde uns die Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen verweigert. Die Begründung: Es sei niemand mehr da, um die VIN (Fahrgestellnummer) am Auto zu überprüfen, da der zuständige Mitarbeiter angeblich nur bis 14:00 Uhr arbeite.Am nächsten Tag kamen wir wieder und erlebten eine absolute Frechheit: Genau derselbe Sachbearbeiter, der die Dokumente bearbeitete, ging mit uns nach draußen, um die VIN zu überprüfen!
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Catalin Costea
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Ghaith Alsrour
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Frank Bürkholz

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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