Zulassungsstelle im Landkreis Kleve

Adresse:

Fleischhauerstr. 10
47533 Kleve

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02821-85-590

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Wagner
Mit Termin,easy sache
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Jarosław Szczepaniak
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Alexander
Es gibt definitiv Verbesserungspotenzial, die jetzige Vorgehensweise ist sinnlos und reine Zeitverschwendung. Aber wie immer denken alle, dass alles in Ordnung ist, und sie alle haben Autismus, wenn es um mögliche Verbesserungen und Veränderungen geht, was die Sache für alle Beteiligten zu einem angenehmen Erlebnis macht.
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Oliver
Ich muss mit Bedauern feststellen, dass das Zeitmanagement in diesem Fall äußerst unzureichend war, ein Niveau, das ich bisher noch nicht erlebt habe. Obwohl der Wartebereich stark frequentiert war, nahmen sich die Mitarbeiter eine ausgedehnte Pause von fünfzehn Minuten für persönliche Gespräche. Dies wäre jedoch noch zu tolerieren gewesen, wenn nicht die Unfreundlichkeit und die aus meiner Sicht mangelnde Kompetenz der Mitarbeiterin hinzugekommen wären, was ich als absolut inakzeptabel empfinde. Ich bin seit 40 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, und selbst mir fällt es schwer, dies nachzuvollziehen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die öffentliche Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes mitunter negativ ausfällt.
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A. J.
An Freundlichkeit nicht zu übertreffen. Beim Sinn in Krefeld werden Seminare angeboten, dort lernt man einen respektvollen Umgang mit Bürgern und ein professionelles Auftreten unter Termindruck (den es eigentlich gar nicht gibt beim Straßenverkehrsamt). Kleiner Tipp wenn man genervt ist von fragenden Bürgern: Augen auf bei der Berufswahl.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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