Zulassungsstelle im Landkreis Herford

Adresse:

Elsestr. 225
32278 Kirchlengern

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05223-988-409

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernd Neubauer
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Ivan h
Keine Termine lange Wartezeiten nicht empfehlenswert, in der Zeit bis man einen Termin bekommt kann man umziehen und in einem anderes Kreis sein Auto anmelden
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Ionut Ion
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Inge Protzel
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Bernd Ritter
Termine zügig vergeben, schnelle und freundliche Bedienung. Besonderer Dank für die unkomplizierte Hilfe am Sonderschalter 9. Sowie an den Leiter, der schnell und freundlich Besonderheiten bearbeitet. Genau wie die Führerscheinstelle. Bedienung fast im vorbei gehen. Es ist mir rätselhaft, was hier teilweise für Bewertungen abgegeben werden. Habe im Juli und August 2026 .mehrfach mit der Frau Hellmann in 39a telefoniert und war auch persönlich dort. Die Dame ist immer erreichbar, hat mir freundlich, aber bestimmt mitgeteilt, was ich an Unterlagen besorgen und bringen sollte für meine Tätigkeiten im Transportgewerbe. Sie hat dann in Zusammenarbeit mit meinem Steuerbüro alles zu meiner vollsten Zufriedenheit problemlos erledigt. Verursacht Kosten für mich, ist aber halt Gesetz. Das gleiche gilt auch für die Frau Kistmacher für unser rotes Dauerkennzeichen. Sie hat etwas gezickt😀, war aber im Recht. Und wir haben das auch problemlos geregelt. Warum sind hier solche schlechten Bewertungen? Ich kann mich in keiner Abteilung, auch nicht in der Zulassungsstelle, zum Beispiel bei der Frau Lühr , beklagen. Habe ich meine „Klamotten“ zusammen, bin ich bisher immer zügig , anständig und freundlich bedient worden. Für mich gelten also weiterhin alle 5 Sterne. Immer wieder gerne. 👍🏼

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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