Zulassungsstelle im Landkreis Herford

Adresse:

Elsestr. 225
32278 Kirchlengern

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05223-988-409

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Angela Meier
Hatte heute einen Termin (vorher online gemacht) zwecks neuen Führerschein beantragen. Bin auf die Minute genau pünktlich aufgerufen worden. Die Mitarbeiterin Frau Weber war sehr freundlich und kompetent. Besser geht es nicht. Vielen Dank nochmals.
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Achim
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John RECKMANN
Wurde schnell weitergeleitet, ohne mich vorher anzumelden und musste dann auch nicht lange warte (ca. 15 min.). Nur auf dem Parkplatz stehen seltsame Leute, welche man aber einfach ignorieren kann.
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Marin Krastev
Schnell und wütend
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Darina unbekannt
Ich bin leider sehr unzufrieden mit meinem Gespräch mit FRAU SCHLÜTER Ich hatte im Laufe der Woche zweimal telefonisch nachgefragt, da ich noch offene Fragen hatte, die für mich geklärt werden mussten. Dabei hatte ich jedoch das Gefühl, dass meine Anliegen eher als störend empfunden wurden. Im Gespräch wirkte Frau Schlüter zunehmend genervt, obwohl es meiner Meinung nach selbstverständlich ist, dass man bei Unklarheiten mehrfach nachfragen darf. Als ich mich auf eine Aussage der Polizei bezog, wurde der Ton deutlich schärfer und mir wurde gesagt, dass man nicht diskutieren müsse. Das empfand ich als unprofessionell. Gerade in einem solchen Job sollte man in der Lage sein, ruhig und verständlich auf Fragen einzugehen – auch wenn diese mehrfach gestellt werden. Kunden sind auf klare Auskünfte angewiesen. Aus diesem Grund kann ich das Gespräch leider nicht positiv bewerten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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