Zulassungsstelle im Landkreis Gütersloh

Adresse:

Herzebrocker Str. 140
33333 Gütersloh

Kontakt:

Fax:
05241-85-31200
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernd W.
Mal ein großes Lob an unsere Behörde. Ich hatte vor kurzem telefonisch wegen der Ausstellung eines internationalen Führerscheins angefragt. Die sehr freundliche Dame hat mir mitgeteilt dass ein persönliches Erscheinen nicht notwendig ist und der Antrag schriftlich gestellt werden kann. Die Unterlagen habe ich Samstag darauf abgeschickt und sage und schreibe am Mittwoch danach den internationalen Führerschein erhalten. Schneller und besser geht kaum. Bitte weiter so 👍
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S K
Huiuiui, das ist wirklich kaum zu fassen. Ich wollte mein Auto zulassen, aber das Straßenverkehrsamt Gütersloh besteht allen Ernstes auf einem Gewerbeschein, obwohl längst ein aktueller Handelsregisterauszug vorliegt. Dass der alte Gewerbeschein noch auf die UG läuft, ist für die Mitarbeiter offenbar ein Weltuntergang – Papier ist hier wohl wichtiger als Realität. 😂 Als wäre das nicht genug, meint die Stadt Verl lapidar: „Ich hab jetzt erstmal Urlaub. Vor der Wahl wird das nichts…“ 🙄. So sieht also Bürgernähe und Serviceorientierung 2025 aus. Kurz gesagt: Statt Unterstützung gibt’s hier nur Schikane und Zeitverschwendung.
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Max Moritz
Müll – einfach untragbar. Keine Motivation, keine Flexibilität – und dann wundern wir uns, warum alles den Bach runtergeht. Weiter so… und wir steuern direkt ins Verderben.
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Andreas Wehmeyer
Ich bin sehr zufrieden mit der Organisation zur Ummeldung eines Wohnwagens. 2 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit wurde mein Anliegen bearbeitet, und zwar sehr schnell und effizient. Eine zusätzliche Frage an Rezeption wurde mir sehr freundlich beantwortet und nach 15 Minuten war ich wieder draußen. Sollte das immer so laufen, ist das eine sehr effiziente Verwaltung.
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Kosta K
Super Team, super Service, immer freundlich und hilfsbereit. Mann sollte den Termin online buchen, aber auch ohne Termin bleibt man nicht lange warten. Ca. Stunde.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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