Zulassungsstelle im Landkreis Düren

Adresse:

Kölner Landstr. 271
52351 Düren

Kontakt:

Fax:
02421-221036920

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Astrid Glasmacher
Sehr nette Mittarbeiter, sie sind sehr Kundenorientiert und auch sehr freundlich. Auch keine lange Warteschlange bei Telefonaten. Leider benötigt man aktuell sehr viel Zeit, um ein KFZ zugelassen zu bekommen. Innerhalb eines Tages? Ne, funktioniert wohl nicht mehr, oder es gibt Tricks, die mir nicht bekannt sind?🫤 Das System, wie dort gearbeitet wird, ist doch sehr merkwürdig, scheinbar noch der Coronazeit geschuldet und nicht mehr danach geändert worden. Was mir persönlich so garnicht nicht gefallen hat, ist, dass sämtliche original Unterlagen, inklusive meines Personalausweises, auf dem Amt verbleiben, bis der PKW angemeldet ist. In meinem Fall übers Wochenende. Dennoch lieben Dank für den freundlichen Service.
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Paper Shorts
Terminvereinbarung garantiert nicht auch zügig aufgerufen zu werden. saß über eine halbe stunde nach meinen termin ohne dass eine weitere person aufgerufen wurde, geschweige denn ich
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Michael
Termin online wurde eingehalten und die Ummeldung wurde schnellstens bearbeitet.Ich war mit dem Service sehr zufrieden.
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Ralf Donzi
Nette, kompetente Truppe. Danke nochmal.
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Hildegard Mark
Kurz angerufen bei Kfz Zulassungsstelle, die Papire dort vorbeigebracht und am nächsten Tag war mein PKW angemeldet. Die Vorgehensweise war sehr gut organisiert. Muss schon sagen, sehr guter Service, weiter so. Kann ich nur empfehlen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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