Zulassungsstelle im Landkreis Düren

Adresse:

Kölner Landstr. 271
52351 Düren

Kontakt:

Fax:
02421-221036920

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michel Voss
Führerschein gestohlen: Online-Termin am gleichen Tag möglich. Wartezeit: 5 min., kompetente Beratung & Abwicklung einschließl. Bezahlung in 10 min. - 1 P. Abzug: Fahrrad-Ständer: nur "Felgenkiller", lässt kein Anschließen des Pedelecs zu & ist nicht festgeschraubt, lässt sich beliebig verschieben - und evtl. von Dieben mitsamt der Räder abtransportieren🤔.
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Silke Ellerkamp
Mein Termin hat prima geklappt, die Mitarbeiter*innen waren ausgesucht nett, hilfsbereit und freundlich. Den Punkt Abzug gibt es, weil es nur das Zahlen mit EC-Karte oder Bargeld, nicht mit Kreditkarte oder Wallet auf dem Telefon gibt, und weil ich ein Kennzeichen reserviert hab (auf der Internetseite der Zulassungsstelle), online Schilder kaufte und dann gesagt wurde, dass das Kennzeichen seit 2022 vergeben sei. Geld für die Schilder hab ich rausgeschmissen... Aber die Dame hat sich sehr nett entschuldigt. Ein Tipp: Es wäre schön, wenn man die Mitarbeiter*innen namentlich ansprechen könnte. Ein kleines Namensschild fände ich nett👍🏻👍🏻
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P Kr
Der pinke Drache am Empfang kann Feuer spucken, also besser ducken und die Flammen mit den mitgebrachten Kennzeichen abwehren! Am Schalter wird man dann nochmals angekeift. Dafür war der Mann an der Türe (wofür auch immer er da ist?) extrem freundlich. Achtung: Online kann man einen Termin buchen und als Grund 'Abmeldung' ankreuzen. Wenn man das macht, wird man allerdings vor Ort dafür angeschrien, dass man einen Termin dafür bucht.
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Anna
Ein schrecklicher Ort. Die Mitarbeitenden sind sehr unfreundlich und respektlos. Für alte Menschen oder Menschen mit Behinderung haben sie keinerlei Verständnis. Diese werden sogar noch von der Empfangsdame mit der interessanten Haarfarbe angeschrien. Im Fall des Dürener Verkehrsamt wünscht man sich, dass KI bald die Personen ersetzt. Dann würde es freundlicher und kompetenter zugehen.
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Dennis Mauel
Sehr nette und freundliche Bedienung. Hat alles super funktioniert bei der Abmeldung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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