Zulassungsstelle in Stadt Wolfsburg

Adresse:

Porschestr. 49
38440 Wolfsburg

Kontakt:

Fax:
05361-28-2090

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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F&S
🛑 👉 Beschwerde über unzumutbare Zustände in der Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und anderen Behörden in Wolfsburg. Datum: 09.10.2025 ich möchte hiermit meine tiefe Unzufriedenheit und meinen großen Ärger über die unzumutbaren Zustände in der Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und allgemein in den Behörden der Stadt Wolfsburg ausdrücken. Am 09.10.2025 war ich ab 11:52 Uhr bis 15:03 Uhr in der Zulassungsstelle im Rathaus, um mein Fahrzeug anzumelden ohne Termin, wie es laut Ihrer Webseite grundsätzlich möglich sein soll. Während dieser gesamten Zeit musste ich warten, sitzen und wieder aufstehen, ohne dass es auch nur ansatzweise voranging. Nur Personen mit Online-Termin wurden aufgerufen. Ich leide unter starken psychischen Problemen und habe zudem Rückenbeschwerden, die durch das lange Sitzen und Stehen noch schlimmer wurden. Als Bürger dieser Stadt erwarte ich zumindest ein Mindestmaß an Respekt und Rücksichtnahme vor allem, wenn klar ist, dass viele Menschen, die dort warten, gesundheitlich eingeschränkt sind. Es ist für mich völlig unverständlich, warum man offiziell den „Service ohne Termin“ anbietet, während man in Wahrheit die Betroffenen einfach stundenlang sitzen lässt, ohne eine faire Bearbeitung. Das ist nicht nur enttäuschend, sondern schlicht unmenschlich und respektlos. Noch schlimmer ist, dass solche Zustände auch in der Führerscheinstelle und im Jobcenter herrschen. Die Bürokratie und das chaotische System hier in Wolfsburg sind übertrieben, unlogisch und weit entfernt von bürgerfreundlichem Verhalten. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann die Bewertungen und Kommentare der Bürger auf Google lesen – sie spiegeln deutlich wider, dass 95 % der Mitarbeiter ihre beruflichen Pflichten nicht effizient und menschlich erfüllen. Wenn alle Mitarbeiter ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen würden, müsste kein Bürger länger als 15 Minuten auf die Erledigung seiner Anliegen warten. Dies zeigt, dass die Probleme systematisch und nicht nur individuell sind. Ich bin nach Hause zurückgekehrt völlig erschöpft, mit starken Rückenschmerzen und psychisch am Ende. Ich bitte Sie eindringlich, diese Zustände ernst zu nehmen und für eine menschlichere und effizientere Organisation zu sorgen. So kann man mit Bürgern nicht umgehen. 09.10.2025
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Timo Timo
Es ist eine reine Katastrophe habe auto gekauft will anmelden nur online Termine sehe da 5 wochen warten. Aber es gibt's Firmen das übernehmen und natürlich doppelt. Was aus wolfsburg geworden eine Schande.und das nur in wolfsburg in Gifhorn geht schnell. Am.besten sollen sie die Zulassung stelle schließen.man wir nur abgezogen mann ist gezwungen meher geld auszugeben mu seine auto anzumelden... es traurig 😢 .früher ging zügig
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Vanessa Noack
Am besten wären 0 Sterne.Wartemarken ziehen nur zu bestimmten Uhrzeiten und dann gibt es nur max 15.Plätze. Dann zieht man eine Marke, bis das Aufrufen beginnt dauert es nochmal eine halbe Std. Auch ein Onlinetermin wäre erst in 4 Wochen frei.Selten so einen schlechten Service erlebt.
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Nadja Obst
Unfassbar! Ich kann meinen Wohnsitz erst 3 Monate nach meinem Umzug offiziell ummelden und muss nun für die Neuanmeldung eines Anhängers ebenfalls 1,5 Monate rechnen. Was bitte stimmt hier nicht???? Arbeitet hier noch jemand?
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M D (MDSN)
ich möchte meiner großen Enttäuschung über den völlig unzureichenden Service bei der Zulassungsstelle in Vorsfelde und der Autostadt Ausdruck verleihen. Nachdem mein Termin in Vorsfelde aufgrund eines EDV-Problems einfach gestrichen wurde, konnte mir keine Lösung angeboten werden. Stattdessen wurde ich ohne jegliches Entgegenkommen mit einem neuen Termin in vier Wochen abgespeist. Daraufhin versuchte ich, mein Fahrzeug ohne Termin in der Autostadt zuzulassen, da ich online gelesen hatte, dass dies möglich sei. Trotz der Tatsache, dass keinerlei Warteschlangen oder Kunden vorhanden waren, wurde mir auch hier gesagt, dass ohne Termin nichts geht – obwohl ich mich an eine Zulassung im letzten Jahr ohne Termin erinnern konnte. Die widersprüchlichen Aussagen und die offensichtliche Weigerung der Mitarbeiter, mir zu helfen, obwohl keine Auslastung vorlag, sind schlichtweg unverständlich und unverschämt. Es ist offensichtlich, dass man mir nicht helfen wollte, obwohl es keinerlei Grund gab, dies zu verweigern. Es kann nicht sein, dass Bürger in Wolfsburg monatelang auf einen Termin warten müssen, obwohl es anscheinend keine Auslastung gibt. Dieser Service ist absolut inakzeptabel, und ich hoffe, dass Sie sich endlich um eine Lösung bemühen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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