Zulassungsstelle in Stadt Wolfsburg
Adresse:
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Thomas Goedicke





Mir wurde schnell, freundlich und sehr kompetent bei der Anmeldung eines Import- Fahrzeugs geholfen.
Vielen Dank an die Kollegen der Zulassungsstelle
nico7748





Eine einzige Katastrophe der Laden. Es ist mir wirklich ein Wunder wie eine Stadt in der Größe mit einem riesengroßen Autokonzern als Hauptsitz solch eine Inkompetenz an den Tag legen kann… Stunden lang versucht online einen Termin zu bekommen, diesen dann auch bekommen aber keine bestätigungsmail. Also angerufen und mir wurde gesagt ich hab den Termin nicht bekommen und brauche am nächsten tag garnicht erst zu kommen. Gesagt getan später schaue ich in die mails und sehe das ich 5 min vor dem Termin meine Bestätigung bekommen habe. Danke für nichts. Also hingefahren vielleicht sieht es ja jemand ein das dort etwas schiefgegangen ist… bekommt man wieder nur ne absage und es wird gesagt man hat sich nicht genug um einen Termin bemüht. Perso Pflicht in Deutschland dann sollte man hier auch dafür sorgen das man den auch zügig bekommt und nicht erstmal 2 monate auf einen Termin warten muss für eine Sache die 5min dauert.
Es ist wirklich eine Schande das hier keine alternative geboten wird nichtmal die online Zulassung ist möglich weil Wolfsburg es einfach nicht auf die Reihe bekommt.
Die Mitarbeiter versuchen trotzdem irgendwie nett zu sein bringt letztendlich auch keinem was.
Mike Oberländer





Sehr freundlich und kompetent
Schnelle Bearbeiter
Philipp K.





War wegen einer technischen Änderung dort. Es ist den Angestellten dort anscheinend nicht zuzumuten zu lesen und zu schreiben. Alles muss vom Prüfer Wort für Wort beschrieben werden, sonst wird es einfach nicht in die Papiere übernommen. Es wird einfach nur alles blind rüberkopiert. Sowas hab ich wirklich noch nie erlebt. Selbst mein 30 minütiger Versuch der Erklärung brachte nichts. Ich solle doch nochmal zur Dekra gehen, damit der Prüfer dort das noch genauer beschreibt was sie zu ändern haben...
Chris Tian (Christian)





Mit einem Termin klappt alles perfekt und in kürzester Zeit. Durch die Termine sind die Mitarbeiter glaube ich auch viel entspannter.
Für ein paar einfache Angelegenheiten gibt es zwei Schnellschalter.
Ohne Termin geht es da dann auch schnell.
Dass ich aber vor Ort keine Nummer mehr ziehen kann, wenn ich z.B. ein Auto zulassen möchte, ist schon komisch. Dafür gibt's Punktabzug.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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