Zulassungsstelle in Stadt Salzgitter

Adresse:

Neißestr. 203
38226 Salzgitter

Kontakt:

Fax:
05341-839-4931

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tim E63
Eure Terminvorlaufzeit ist völlig realitätsfremd!! In Salzgitter geht alles wieder mehrere Schritte zurück anstatt nach vorn! Familie mit Kindern, ein Auto! Auto verkauft und neues Auto gekauft. 2,5 Wochen auf einen Zulassungstermin warten. Einkaufen, Kindergarten, Arzt usw alles ohne Auto? Wie aufmerksam von euch.
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Mina G
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Matthias Tammling
Führerschein neu beantragen mit vorherigem Termin ging einfach. Schade nur, das man einen unbegrenzt gültigen gegen einen begrenzt gültigen tauschen muß und dies sogar noch bezahlen darf.
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Eduard Selensky
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Sascha P.
Weiss garnicht was ich sagen soll, hatten heute ein Termin (der durchs System irgendwie auf nen anderen Tag gesprungen ist). Das negative Erlebnis begann schon am Eingang. Keine großartige Beschilderung nur ein kleiner handgeschriebener Zettel mit bitte hier klingeln. Naja, alle Türen offen, nichts los. Also gleich durch gegangen. Der Typ hinter der Scheibe hat uns gleich dumm angemault ob wir nicht klingeln können. Naja, dachte egal. Dann ist uns aufgefallen, dass das Datum nicht korrekt war. Er lacht uns schon fast aus. Ich erklärte, dass es um ein Todesfall geht und ob nicht irgendwie was möglich wäre. Er lacht weiter dumm rum und macht Sprüche. Wie kann man so unverschämt und pietätlos sein. Kann das einfach nicht verstehen. Wenn er im normalen Ton alles erklärt hätte, garkein Thema! Fehler passieren. Aber das geht überhaupt nicht. Die zwei anderen Kunden die mittlerweile da standen schüttelten auch schon den Kopf. Aber die Bewertungen hier sagen ja schon alles aus!!! Falscher Mitarbeiter, um mit anderen Menschen zu interagieren! Sehr schade mal wieder!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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