Zulassungsstelle in Stadt Salzgitter

Adresse:

Neißestr. 203
38226 Salzgitter

Kontakt:

Fax:
05341-839-4931

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stephan Dockhorn
Terminvergabe Online klappt ja problemlos, aber warum bekommt man ein Termin mit Nr. per E-Mail zurück, wenn man dort vor einem Fenster mit elek.Sprechanlage nochmal anmelden muss und dann noch zusätzlich ein Ticket bekommt mit der selben Nr. die man per E-Mail bekommen hat, und die Angestellten im Büro dazu nur noch sagen wenn man es dort abgibt "was soll ich damit" ? ! ? Zudem ist es ziemlich "nett" von der Stadt dieses Amt so weit von der Stadt hinzubauen ~ keine Bushaltestelle, außer weit vorne an der viel befahrene Hauptstr. ~ kein Radweg, trotz Neubaugebiet ~ die Straße so schmall gebaut, das kein Bus/Auto nebeneinander fahren können ~ Und das "Beste" zum Schluß, keine freien Parkplätze - die wenigen werden von den Angestellten der KfZ & Ordnungsamt & Busfahrern und den ansässigen Firmen beansprucht....und natürlich bekam ich eine OrdnungswidrigkeitTicket > o.k. ich hab ziemlich mies geparkt und werd es bezahlen, aber trotz allem blieb mir in meinen Gedanken "Abzocke". Zudem, wenn man zu früh kommt, darf man dort nicht im warmen warten (obwohl der Sicherheitsmensch da war, die hätten es auch zugelassen) sonderm man "darf" draußen in der Kälte/Regen stehen - kein Vordach/keine Sitzbank/sonstiges zum Unterstellen, muss wohl wieder "erfahrener praktischer" Mensch entwickelt haben. P.S. was sagt eigentlich die Feuerwehr dazu, das die Raucher (leider kein Raucherplatz vorhanden), gegenüber liegenen Gebäude der Eingangstür, mit offenen Feuer und Mülleimer mit Ascher dort an der Hauswand steht.
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Astrid Lane
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Ahmad Hisso
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Honda Fireblade
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Fares Abou
⭐⭐⭐⭐⭐ Sehr freundlicher und kompetenter Service bei der Kfz-Zulassungsstelle Salzgitter. Herr Bendrien war hilfsbereit, geduldig und hat alles schnell und verständlich erklärt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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