Zulassungsstelle in Stadt Osnabrück

Adresse:

Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück

Kontakt:

Fax:
0541-323-272-5

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dr. Al Zin
⭐⭐⭐⭐⭐ Besonders möchte ich den Mitarbeiter loben, der am 14.07.2026 gegen 15:25 Uhr meine Motorrad-Zulassung bearbeitet hat. Ich glaube, es war der Mitarbeiter im zweiten Büro direkt am Eingang. Er war außergewöhnlich freundlich, hilfsbereit und sehr professionell. Von Anfang an habe ich mich bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat alles ruhig und verständlich erklärt und sich wirklich Zeit für mich genommen. Solche Mitarbeiter sind eine große Bereicherung für jede Behörde. Seine freundliche, kompetente und respektvolle Art hat mich wirklich beeindruckt. Meiner Meinung nach verdient dieser Mitarbeiter eine besondere Anerkennung und könnte aufgrund seiner Fähigkeiten und seines hervorragenden Umgangs mit den Bürgern sogar eine Führungsposition übernehmen. Vielen Dank für diesen hervorragenden Service! Ein wirklich vorbildlicher Mitarbeiter, den ich ausdrücklich loben möchte. ⭐⭐⭐⭐⭐
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Алексей Гуляев
Ich bin äußerst dankbar für die fantastische Hilfe von Herrn Just bei der Fahrzeugabmeldung meines Toyota. Der Service war erstklassig, freundlich und absolut reibungslos. Herr Just ist sehr kompetent und hat mir sehr geholfen. 5 Sterne und eine klare Empfehlung!
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Jonas Anlauf
Morgens kurz vor 08:00 Uhr noch spontan einen Termin für denselben Tag bekommen (Tipp!). Vor Ort keine Wartezeit, meine Nummer wurde sogar zwei Minuten vor der gebuchten Zeit aufgerufen. Super netter und kompetenter Mitarbeiter. Die Neuzulassung meines Fahrzeugs war in kürzester Zeit erledigt, inklusive eines netten Small Talks. Nach nicht einmal zehn Minuten stand ich schon wieder draußen. Besser geht's nicht – vielen Dank!
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Stephan Huber
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Sebastian Decker
Ich konnte persönlich nicht zur Kfz-Anmeldung erscheinen und musste das Ganze über eine Vollmacht regeln. Der Zulassungsantrag musste vom Autohaus zur Zulassungsstelle geschickt werden. Das Problem war, dass der Antrag nicht auffindbar war, weil er den falschen Absender hatte. Großartig war, dass ich das Ganze telefonisch mit der Kfz-Zulassungsstelle hervorragend klären konnte. Die Mitarbeiterin Frau Klumpe war super engagiert und fand den Antrag über Umwege. Ergebnis: Wir konnten unser Auto rechtzeitig zulassen. Absolut sympathisch, großartiger Service, sehr kundenorientiert. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es hier im Schnitt irgendwie drei Sterne gibt. Frau Klumpe hat auf jeden Fall 10 von 5 Sternen verdient. Danke nochmal dafür!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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