Zulassungsstelle in Stadt Osnabrück

Adresse:

Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück

Kontakt:

Fax:
0541-323-272-5

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Heinz Schweins
Ich wollte nur eine Frage beantwortet haben. Während der Geschäftszeiten geht niemand ans Telefon. Keine Warteschleife einfach nur durchgehendes Tuten. Über eine Stunde. Unglaublich, dass es sowas wirklich gibt. Selbst WENN man überlastet ist, muss es doch jemanden geben, der dieses Problem auf dem Schirm hat! Solche Behörden sind der Grund für die Politikverdrossenheit im Land. Wenn es nicht mal möglich ist, ein Telefonat zu führen, wie sieht dann erst der Rest aus. So geht es nicht mehr weiter!
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Bet Lison
Nur gute Erfahrungen. Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft.
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psv Liberetion
Ich war 10.09.24 dort 10:15 Termin andere wurden vor mir Bearbeitet 45 min Schslter 2 Rassistisch . Wobei nur Schalter 2 Arbeiten vollbringt . Wir sollten auf Platz 1 Sitzen damit die Frau Luft bekommt auf Platz 2 Verstehe nicht was ist los mit denen Corona Vorbei und trotzdem Terminvergabe 20 Tage Wartezeit . Unfassbar , dann halte ich es für Notwendig das wenn Leute PKW Kaufen ihn auch mit den Eigenen PKW Schildern Überführen dürfen . 20 Tage für Kurzzeitkennzeichen um zum TÜV vorzufahren und dann wieder 10 oder 20 für die Zulassung des PKW . Unfassbar schwer Heute jemanden zu finden der einem hilft .
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Sven EKRUTH
Die Wellnessoase unter den Zulassungsstellen. Leider meldet man nicht so oft sein Auto um. Tolle Terminabwicklung, total unterbewertet, kompetenter Kontakt. Danke Frank.
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Dominic Brünen
Würde 0 geben, Termine werden einfach vor Ort storniert

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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