Zulassungsstelle in Stadt Oldenburg

Adresse:

Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldb)

Kontakt:

Fax:
0441-235-3185

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexander
Vorwort: Sowohl positive, als auch negative Bewertungen entstehen nicht einfach so! Ich möchte auch meine Unzufriedenheit dem Service (Hier sind Mitarbeiter der Führerscheinstelle gemeint) gegenüber äußern. Mehr Freundlichkeit und Organisation wäre schon hilfreich. Aber man möchte an dieser Stelle nicht in die interne Angelegenheiten des Hauses einmischen in Bezug auf Umgang mit Kunden und Arbeitsweise am Arbeitsplatz!!! Mich als Bürger stört enorm, die aufgestellte Fotoanlage im Eingang. Früher haben wir alle Bürger/innen dafür 6€ bezahlt und 4 x Fotos auf die Hand erhalten. Das heißt bei der Einreichung der Unterlagen etc. hatten wir noch Drei zur Verfügung gehabt. Jetzt, wo eine Zauberanlage aufgestellt worden ist, gibt's NUR in digitale Ausführung!!! Das kostet auch 6€, allerdings für ein Foto, was automatisch in das System eingespeist wird. Warum bekommt Bürger/innen keine weitere Bilder? Und warum werden diese Bilder nicht im System als Vorlage zum Beispiel 1 oder 2 Jahre bis zum nächsten Gebrauch aufbewahrt? Fehlen die Einnahmen in der Kasse? Merken Sie was? Ich fühle mich nicht, ich werde hier veräppelt. Mit besten Grüßen
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Guenther Schmidt
Miserabeler Service.
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zz643ght
Habe online einen Termin vereinbart, dieser war schon 3 Tage später. Das Foto für Ausweis/Reisepass kann man direkt vor Ort machen, an einem Automaten im Wartebereich. Ist natürlich überteuert (6,00 €), aber funktioniert wirklich super. Das Ganze dauert vielleicht drei Minuten und ist mega praktisch. Ich wurde pünktlich zur Uhrzeit meines Termins aufgerufen, Wartezeit fiel also weg. Der Sachbearbeiter war super freundlich. Nach 10min war ich durch. Top!
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Kovan Lava
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Nupelda Yurt
⭐⭐⭐⭐⭐ Ich möchte mich ganz herzlich bei Frau Hemmersbach bedanken. So einen freundlichen, engagierten und hilfsbereiten Service erlebt man wirklich selten. Obwohl es bei meiner Ummeldung einige Schwierigkeiten gab, hat sie sich unglaublich viel Zeit genommen, alle Möglichkeiten geprüft und sich mit großem Einsatz darum gekümmert, dass am Ende alles geklappt hat. Man hat gemerkt, dass ihr wirklich daran liegt, den Menschen zu helfen, anstatt sie einfach wegzuschicken. Ihre freundliche Art, ihre Geduld und ihr Engagement haben den ganzen Ablauf deutlich angenehmer gemacht. Vielen Dank für den außergewöhnlichen Service. Solche Mitarbeiterinnen sind unbezahlbar!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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