Zulassungsstelle in Stadt Oldenburg
Adresse:
Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldb)
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Patrick P
Bitte seien Sie 5 Minuten früher da, damit wir Sie dann 30 Minuten warten lassen können. Vielen Dank für Ihren Besuch.
Designer Bungalow
- Mitarbeiter war freundlich
- zügige Abwicklung beim beantragen des Ausweises
- trotz Termin Buchung hatte man eine Wartezeit von 20 min
- toten Stille in der Wartezone, etwas Musik o.ä würde auch schon mal eine andere Stimmung machen - vielleicht lacht der ein oder Mitarbeiter dann auch mal beim vorbeigehen?
- keine Spielecke / Bücher für kleine Kids um die Zeit zu vertreiben
- bei der Suche eines Still/Wickelraums nicht fündig geworden
Людвик Джани
F. D.
Einfach nur peinlich. Ich frage mich, wieviel schlechte Bewertungen diese Zulassungsstelle noch sammeln möchte und endlich aufwacht, um im Sinne des Bürgers (Steuerzahlers) zu handeln. Jedes Wirtschaftsunternehmen wäre mit dieser Art und Weise, wie hier mit Kunden umgegangen wird, nach einem Jahr insolvent!!
Seuchen Vogel
Ganz schlechter Laden. Ich wollte meine indentnr. persönlich abfragen. Ohne Termin würde es nicht gehen....und es war NIX los. Termin wäre dann in 4 Wochen. Für eine 11stellige Zahl soll ich 4 Wochen warten? Leute,bei euch brennt es echt!! Vielleicht einfach mal weniger Kaffee und Tee trinken und sich mehr auf die Arbeit konzentrieren, dann schafft ihr auch mal was von meinem Geld. Ich werde mich dann demnächst bei euch häuslich einrichten. Da ich ein Haus gekauft habe brauche ich diese Nummer für den Vertrag.Ohne Vertrag kein Haus, ohne Haus keine bleibe zum schlafen. Ziemlich witzig seit ihr. Wird mal Zeit das euer Laden reformiert wird und zwar so wie eine normale Firma.
P.S. Die Dame am Empfang war natürlich auch ein wenig angesäuert, ich musste ihr nämlich erklären das es im Büro Nord nicht nur um KFZ angelegenheit geht, sie meinte ich wäre falsch hier. Dabei habe ich beiläufig gefragt ob sie ihr eigenes Portfolio nicht kennt....die Mundwinkel gingen immer weiter hinab. Zudem habe ich ihr empfohlen mal die eigene Interseite zu lesen. Naja, wenn ich meinen Beruf so ausüben würde wäre ich vermutlich ohne Arbeit.... is ja auch kein öffentlicher Dienst. Da zählt mehr die Leistung und nicht die Anwesenheit.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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März 2021
Schaltgetriebe
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Grau
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MwSt. ausweisbar.