Zulassungsstelle in Stadt Oldenburg

Adresse:

Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldb)

Kontakt:

Fax:
0441-235-3185

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Engel
Google fragt, ob man diesen Ort empfehlen kann. Eher nicht, aber für gewisse Dinge muss man da hin. Eigentlich unfassbar, dass man für einfache Angelegenheiten einen Termin vereinbaren muss und dann ggf. wochenlang warten muss um bspw. sein Auto umzumelden. Angeblich hat sich das seit Corona bewährt, fragt sich nur, für wen. Und ich dachte immer diese Stellen wären für den Bürger da und nicht umgekehrt. Komischerweise klappt es beim Zulassungsservice gegen Gebühr innerhalb von einem oder zwei Tagen. Ich war dann doch wirklich erstaunt, als es hieß, die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges gehe ohne Termin und Wartezeit.?!?! Wollte heute ein Auto abmelden, ging aber nicht, wegen Krankheit war diese Abteilung geschlossen. "Tja, da haben Sie Pech gehabt" war dann der schnippige Kommentar. Hier wird anscheinend nach dem Motto gehandelt "Der Kunde ist König und wir sind die Kaiser". Passiert einem im Umgang mit städtischen Ämtern hier immer wieder. Habe dann in Westerstede angerufen, eine sehr freundliche Auskunft und Hilfe erhalten. Einen Termin innerhalb von zwei Stunden gebucht und eine Bestätigung mit QR-Code erhalten. War 10 Minuten zu früh da, wurde freundlich und zuvorkommend empfangen und innerhalb weniger Minuten war mein Auto abgemeldet. Mehr als freundlich und kompetent, sowas kenne ich aus Oldenburg nicht. Ein dickes Lob und Danke an die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung in Westerstede !!!!!
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Woodpomz
Also ich muss sagen, dass ich voll und ganz zufrieden bin!! Grade bei Frau B aus Büro Zimmernr. 4 . Sie hat mir sehr geholfen bzgl. Online KFZ Anmeldung. Man hört öfter, dass die Zulassungsstelle sehr Schroff sein soll, dass kann ich NICHT bestätigen!! Bei mir waren alle super nett!! Deswegen 5 Sterne!!
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Seuchen Vogel
Ganz schlechter Laden. Ich wollte meine indentnr. persönlich abfragen. Ohne Termin würde es nicht gehen....und es war NIX los. Termin wäre dann in 4 Wochen. Für eine 11stellige Zahl soll ich 4 Wochen warten? Leute,bei euch brennt es echt!! Vielleicht einfach mal weniger Kaffee und Tee trinken und sich mehr auf die Arbeit konzentrieren, dann schafft ihr auch mal was von meinem Geld. Ich werde mich dann demnächst bei euch häuslich einrichten. Da ich ein Haus gekauft habe brauche ich diese Nummer für den Vertrag.Ohne Vertrag kein Haus, ohne Haus keine bleibe zum schlafen. Ziemlich witzig seit ihr. Wird mal Zeit das euer Laden reformiert wird und zwar so wie eine normale Firma. P.S. Die Dame am Empfang war natürlich auch ein wenig angesäuert, ich musste ihr nämlich erklären das es im Büro Nord nicht nur um KFZ Angelegenheiten geht, sie meinte ich wäre falsch hier. Dabei habe ich beiläufig gefragt ob sie ihr eigenes Portfolio nicht kennt....die Mundwinkel gingen immer weiter hinab. Zudem habe ich ihr empfohlen mal die eigene Internetseite zu lesen. Naja, wenn ich meinen Beruf so ausüben würde wäre ich vermutlich ohne Arbeit.... is ja auch kein öffentlicher Dienst. In der freien Wirtschaft zählt mehr die Leistung und nicht die Anwesenheit.
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Stefan Floering
Hervorragender Service, super Zeitmanagement. Immer wenn ich dort bin, komme ich exakt zu dem Zeitpunkt an die Reihe, der gebucht ist. Damit lässt sich super planen. Die Mitarbeiter (besonders hervorzuheben Herr Franz) sind überaus freundlich und zuvorkommend. Die Stadt Oldenburg kann man für das Bürgerbüro Nord nur loben!
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Christoph B
War zur Wohnsitzanmeldung und Kfz-Ummeldung da. Vor Ort alles top: pünktlich drangekommen, freundlicher Mitarbeiter, in 20 Minuten erledigt. Einziger Minuspunkt: Die Online-Termine waren erst mit ca. 3 Wochen Vorlauf buchbar, da ist Luft nach oben.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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