Zulassungsstelle in Stadt Oldenburg

Adresse:

Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldb)

Kontakt:

Fax:
0441-235-3185

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Holger Schmidt
Das unsägliche Terminbuchungs-System ist eine absolute Katastrophe und gehört endlich wieder abgeschafft! Es ist ein absolutes Unding, als Bürger (und Steuerzahler) mehrere Wochen auf einen Termin für einen Verwaltungakt warten zu müssen, um z.B. ein Auto an-oder umzumelden. Fast schon zynisch der Satz auf der Homepage "Weil sich das System so bewährt hat..." - für die Bürger:innen hat es sich wohl nur bedingt bewährt, die sind ja völlig machtlos. Corona ist vorbei - was ist denn so schlimm daran, wie früher wieder eine Wartemarke zu ziehen und sich einfach wartend auf den Flur zu setzen? Ich möchte nicht wissen, wie viele Termine einfach blanko "auf Vorrat" gebucht werden und gar nicht mehr benötigt werden? Die Absage von gebuchten Terminen ist unnötig umständlich, so dass das wohl eher selten passieren wird. Entsprechend gibt es auch quasi keine Chance, kurzfristig in einen freien Slot reinzurutschen. Dies geht nicht gegen die Mitarbeiter, ich hatte dort bisher nur freundliche und hilfsbereite Ansprechpartner. Aber die Stadt Oldenburg muss endlich mal aufwachen und deutlich serviceorientierter werden. Verwaltung ist kein Selbstzweck! Die Bürgerämter sollten die Dienstleister und Anlaufstellen für ihre Auftraggeber - die Bürger- sein! Diese wollen und können nicht immer wochenlang auf die Bearbeitung ihrer Anliegen warten. Von daher schafft das System endlich wieder ganz ab oder etabliert zumindest eine zusätzliche Möglichkeit, mit Wartezeit auch zum Ziel zu kommen...
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Eveline Brehde
Unfreundlich!!!!!!!!!! und lassen nicht mit sich reden Null Sterne passen eher
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Raul Paris
Unfreundliches Personal am Telefon Will einen einfach nur abwimmeln und bietet keine Hilfe an
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Becci H.
Liebes Team, ich kann mich den schlechten Bewertungen überhaupt nicht anschließen. Ich habe mich Anfang des Monats umgemeldet sowieso mein KFZ. Ich wurde pünktlich dran genommen und es wurde alles super schnell und freundlich abgewickelt. Ich wurde im schönen Oldenburg willkommen geheißen und hab mich rund um wirklich wohl gefühlt.
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Katharina Hilmert
Habe am gleichen Tag einen Termin erhalten und sogar gleich alle 4 Meldebescheinigungen in einem Termin bekommen. Vielen Dank Herr Rother für den netten Service!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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