Zulassungsstelle in Stadt Hannover

Adresse:

Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Kontakt:

Fax:
0511-168-41193

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mohammed Sharafath Abdul Hameed
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Frank Kühne
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Maurizio Casti
Freundlich und hilfsbereit, ich konnte mein Motorrad in wenigen Minuten aus Italien neu anmelden.
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Michael Bodendieck
Unfassbar was dort abgeht. Stundenlanges warten um einem zusagen das man Feierabend macht. Das ist wirklich nicht normal. Der eine Stern ist noch zuviel.
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Francisco Sampedro Martínez
Die Kfz-Zulassungsbehörde Hannover (KFZ) ist Ihre Anlaufstelle für alle Kfz-Angelegenheiten, einschließlich Zulassung, Ummeldung und Abmeldung. Sie ist verkehrsgünstig gelegen und sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. Das Gebäude ist übersichtlich gestaltet, und mit einem vereinbarten Termin und allen erforderlichen Unterlagen verläuft alles in der Regel sehr zügig. Die KFZ bietet zudem zahlreiche Online-Services, die Ihnen bei bestimmten Vorgängen Zeit sparen können. ✔️ Zulassung, Abmeldung und Ummeldung ✔️ Diverse Online-Services ✔️ Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ✔️ Großzügige und gut ausgeschilderte Räumlichkeiten Kurz gesagt: Die Kfz-Zulassungsbehörde Hannover (KFZ) ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Kfz-Fragen. Zwar kann es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen, doch mit einem Termin und allen erforderlichen Unterlagen ist der Ablauf in der Regel schnell und unkompliziert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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