Zulassungsstelle in Stadt Hannover
Adresse:
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Christian Coerdt





Mit Termin gab es keine Wartezeiten. Ich bin sehr freundlich empfangen und behandelt worden.
Edwin Reske





Lea Wübbelmann





Ich habe zum ersten Mal ein Fahrzeug online zugelassen mit dem neuen ikfz-Verfahren. Das Handling vom Online-Verfahren an sich könnte noch etwas leichter gestaltet werden (z.B. in welchem Format das Kennzeichen genau eingegeben werden muss, und als Fehlermeldung dann „Kennzeichen bitte im korrekten Format eingeben“ oÄ).
Alles in allem aber sehr bequem & einfach, die nötigen Dokumente hat man früher als jemals zuvor. Sogar die endgültigen Dokumente (Brief / Schein / Plaketten für Kennzeichen) erhält man in Windeseile, am Mittwoch habe ich das Fahrzeug online zugelassen, am Samstag waren die Dokumente per Einschreiben schon da (über Karfreitag sogar)! Da kann ich der KFZ Zulassungsbehörde ein großes Lob aussprechen - vielen Dank & weiter so! 👏🏼
Andre M





Das was ich heute dort erlebt habe ist mit Nichts gleichzusetzen.
Ich hatte einen Termin, um einen neuen Fahrzeugschein erstellt zu bekommen. Auf diesen Termin habe ich seit 3 Wochen gewartet. (Es war noch Glück, normalerweise dauert sowas noch länger.)
Gleich beim Eintreten ins Büro kam mir so ein Hass und eine derartige Empathielosigkeit entgegen.
Es war die Frau Bergmann, die ab der ersten Sekunde alles versucht hat, sodass es mit der Neuausstellung des ZBI nicht klappt.
Es sind alles erzwungene Dienstleistungen, zu denen wir gezwungen werden und diese auch noch mit unseren Steuergeldern zu bezahlen.
Und dann sitzen dort noch völlig empathielose und eigentlich schon geisteskranke Gestalten, die die Menschen zusätzlich noch gängeln und erniedrigen.
Diese Frau, Bergmann, gehört auf keinen Fall in diese Position und die Verantwortlichen müssen hier handeln und diese entfernen.
LostInFIFA_WWS





So ein saftladen Terminvergebung nur als Alibi und unfreundliche Mitarbeiter
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
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