Zulassungsstelle in Stadt Hannover

Adresse:

Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Kontakt:

Fax:
0511-168-41193

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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IBRAHIM ÖZTAS
Alles ist sehr großzügig eingerichtet und übersichtlich
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Harrys Garage
Ich habe einen Termin zur Adressänderung der Fahrzeugpapiere gemacht. Ich bin dann relativ zeitnah bedient worden und freundlicherweise konnte ich auch noch bei der Gelegenheit bei zwei anderen Fahrzeugen mit Oldtimerkennzichen die Adresse ändern lassen. So geht Service. Freundlich, unkompliziert und flott !
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Bernd Lissner
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Kiraz Ahmet
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Torsten
Führerschein zum Umtausch online bestellt-Mitteilung per SMS, dass Führerschein abholbereit bei der Fahrerlaubnisbehörde liegt. Soweit alles gut gelaufen. Dann nach Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde geschaut/„gegoogelt“: Dienstags bis 17:00 Uhr. 16:25 Uhr da, Publikumsverkehr, alles gut, denke ich-bis zum Infoschalter: die Fahrerlaubnisbehörde hat nicht bis 17:00 sondern nur bis 16:00 Uhr geöffnet! Halleluja! Dann noch der -zum Glück-abgebrochene Hinweis, dass ich mich doch genauer über die Öffnungszeiten hätte informieren und nicht denken sondern nachdenken sollen. Besten Dank! Nach 10 Arbeitsstunden muss ich mir so etwas anhören. Da hilft auch nicht die Grundruhe des Mitarbeitenden. Super Service! Danke nochmal!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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