Zulassungsstelle in Stadt Göttingen

Adresse:

Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0551-400-2723

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Carina Biebs
Ein wirklich riesengroßes Lob an die Mitarbeiter/Abteilung der Zulassungsstelle! Ich kam heute nach ihrem eigentlichen Feierabend, mit einem Problem, welches mir große Sorgen bereitet hatte. Trotz Feierabend hat die Gutherzigkeit gesiegt, mir wurde super nett geholfen und so wirklich mein Tag gerettet. Tausend Dank!!!
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Duc Viet Nguyen
Pünktlich und sehr netter Mitarbeiter!
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sultana parvin Juthy
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Riten Dumke
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Murat Öner
Das Problem mit den Ärger-Verkehrs Ampeln in Stadt Göttingen muss endlich gelöst werden..Es kann doch nicht sein, dass wir Bürger alle 200 meter Abstand, 4-5 min. an der Ampel warten müssen. In der Bürgerstr. haben die zwei Blitzanlage gebaut,wenn mann Richtung Rosdorf abbiegen möchte wechsel die Ampel von Grün aufs rot gleich nach 2 Fahrzeugen. Dann muss ich wieder 5 min warten. Gezielt und systematische Abzocke der Bürger. Null Ahnung von Verkehrsampel plan damit eine Fließende Verkehr ohne Stau sichergestellt ist...Es werden Mitarbeiter in Stadt Göttingen durch Beziehung eingestellt die aber Null Ahnung von diese Tätigkeit haben.Wie wollt ihr CO2 reduzieren wenn alle 200 m an der Ampel 5 min Autos warten müssen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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