Zulassungsstelle in Stadt Emden

Adresse:

Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Kontakt:

Fax:
04921-871-525 o. -

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gianni
Viel zu lange Wartezeiten👎🏼
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Jonah R6
Ist bad
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Lissy Hering
Ich war wegen eines neuen Persos dort. Sehr freundliche und kompetente MA vor Ort. Ging alles reibungslos und schnell. Alles bezahlt, warte jetzt auf neuen Perso. Danke Herr Oortgiese, sie waren sehr freundlich. Also ich kann nichts nachteiliges berichten.
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Anh Duc Le
Anrufe werden nicht angenommen selbst wenn man 1-2 Stunden versucht sie zu erreichen. Briefe werden nicht beantwortet. E-Mails erst recht nicht, weil „digitale Medien? Wer braucht die denn?“. Geht man direkt hin wird gebeten, dass man vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin ausmacht. Würde mich echt nicht wundern, wenn die nicht mal die Kompetenzen besitzen ein Postfach zu öffnen. Sollen die mal anfangen richtig zu arbeiten für das Geld was sie bekommen. Scheint so als würden die nur Personal einstellen, welche keinerlei Qualifikationen haben.
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Marcel1
EMDEN! Mehr muss man garnicht sagen. Ich brauche auf meinem neuen Kennzeichen (das alte ist zerbeult) nur eine neue Nds Plakette mehr nciht. Termin in 3Wochen. Terminvereinbarung Online kann man auch absolut in die Tonne treten, 4mal versucht und jedesmal "Es ist ein Fehler aufgetreten wählen sie Ihr anliegen". Okay anscheinend ist Kfz Umkennzeichnung bei der Stadt Schildbürger kein anliegen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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