Zulassungsstelle in Stadt Emden

Adresse:

Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Kontakt:

Fax:
04921-871-525 o. -

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Die mit dem roten Halsband
Willkommen in der neuen Zeit. Musst für ne Anmeldung/Ummeldung ein halbes Buch mitführen. Preise explodiert. Wartezeiten trotz Termin nicht akzeptabel. Warteraum wurde nach draußen verlagert in ein Container. Vorher aber schön draußen die Papiere zusammenkratzen in der Kälte plus Schnee. Aber wenigstens war die Frau am Empfang nett. Fürn Parkplatz wird natürlich auch verlangt, sonst Strafe. Ich finde man sollte alles (bzw. mehr) digitalisieren wie in anderen Ländern.
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Mariam
Sehr freundliche Mitarbeiterin am Telefon, allerdings eine unerhört unhöfliche Behandlung vor Ort. Die Mitarbeiterin schrie mich schon an, als ich mich gerade an den Schalter gesetzt hatte. Eine andere Mitarbeiterin lachte mich aus, als ich eine Rückfrage stellte und mir eine Antwort entgegengebrüllt wurde. Am Ende, bekam ich die Unterlagen, die ich brauchte…
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Tobi Tobsen
Ohne Termin geht nix mehr, echt Klasse... Und dann soll man sich da in der Grippe Hochsaison mit 20 Leuten und schreienden Kindern in nen Mini Container hocken und warten bis man endlich zu seinem TERMIN! aufgerufen wird. Also schlechter geht's echt nicht...
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Elena Geis
Ein Stern zuviel. Diese Stadt ist nicht mehr zu retten.
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Hauke Hoops
Ich hatte heute einen spontanen Notfall und das ganze Team hat toll zusammengearbeitet, um das Problem zu lösen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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