Zulassungsstelle in Stadt Emden

Adresse:

Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Kontakt:

Fax:
04921-871-525 o. -

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sven
Kann es nicht Tage geben an denen ausschließlich Arbeitnehmer Termine bekommen? Es darf doch nicht wahr sein, dass die ganzen Arbeitsunwilligen einem die Termine rauben und die Mitarbeiter nicht einmal Verständnis haben! Trauerspiel!!
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Christian Koop
1. Trotz eines vorhandenen Termins zur Wohnsitzummeldung haben meine Frau und ich über eineinhalb Stunden warten müssen! Auf Nachfrage warum wir so lange warten müssen, kam die Antwort: "Eine Ummeldung dauert 25 Minuten. Wenn sie 3 Personen (unseren Sohn) ummelden müssen, dann dauert das 75 Minuten. Dann müssen sie halt warten." Also bei aller Liebe, wenn die Wohnsitzummeldung von 3 Personen 75 Minuten Arbeitszeit beansprucht, dann liegt das Problem nicht beim ungeduldigen Bürger, sondern im System der zuständigen Behörde. Das ist meiner Meinung nach eine absolute Frechheit. 2. Ich warte nun seit über 2 Wochen auf die Anmeldung meines Gewerbes. Um einmal ein paar Referenzzeiten zu nennen; Im Emsland dauert die Bearbeitungszeit der Gewerbeanmeldung in etwa 1-2 Tage, in den Niederlanden etwa 3 Stunden. Auch hier habe ich kein Verständnis dafür wie es sein kann, dass ich für den Stempel auf diesem von MIR ausgefüllten Papier 2 Wochen warten muss. Unfassbar. Die Verwaltung der Stadt Emden ist wirklich die mit abstand langsamste Behörde, mit der ich bisher zutun hatte. 3. Die Terminwartezeit der Zulassungsstelle. Ich muss 2 Wochen warten bis ich mein Fahrzeug zulassen kann? Wie kann das in allen anderen anliegenden Kreisen und Städten innerhalb von 1-3 Tagen funktionieren und in Emden muss man 14 Tage warten? Wie ist das möglich?
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Fabian Ernst
Sehr nette Leute, die gerne helfen. Leider absolut überlastet - dafür können die Personen dort aber natürlich nichts.
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M. Ja.
15 Minuten zu spät gekommen und wurde weg geschickt. 4 Wochen später einen neuen Termin und muss 40 Minuten Warten. Unhöfliche Behandlung
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Paul Oenbrink
Kein Dienstleistungsverhalten zu erkennen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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