Zulassungsstelle in Stadt Braunschweig
Adresse:
Porschestr. 5
38112 Braunschweig
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Michaela Hähnel
Sehr nette und Fachkompetente Mitarbeiter!
Markus Willt
Nejib Bouchamaoui
Sehr freundlichen Personal, schnelle Bearbeitung. In 15 Minuten war ich draußen. Vielen Dank an die gesamte Mannschaft.
Rolf aus BS
Eine absolut getaktetes Terminmanagement war zu Corona Zeiten vielleicht noch tolerierbar. Heute sitzen da Kunden und warten und da sitzen (oder quatschen mit Kollegen) Mitarbeiter und warten auf das Umspringen der Wartetafel. Es gibt keinerlei Flexibilität, wenn man mal etwas früher oder später da ist. Wenn jemand wegen fehlender Unterlagen sofort weggeschickt wird, ist die Pause eben länger. Gefühlt sitzen nur vor der Hälfte der Schalter Kunden (die anderen warten).
Die Abwicklung selbst war OK
Hans-Juergen Stojke
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Nr.: 13723
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Apr. 2020
Schaltgetriebe
45.500 km
Benzin
Schwarz
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 14680
Hyundai i20 1.0 T-GDi 100PS Trend Navi|Kamera|CarPlay
März 2021
Schaltgetriebe
47.930 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.990,01 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.