Zulassungsstelle in Region Hannover

Adresse:

Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Kontakt:

Fax:
0511-616-17201

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Katrin
Ich musste meinen Führerschein tauschen. Leider wurde mein Termin kurzfristig abgesagt, aber ich konnte innerhalb der Woche auch ohne Termin kommen, ausnahmsweise. Auf gut Glück bin ich hin und es hat tatsächlich geklappt. Ich musste nicht lange warten und kam schnell dran. Dann hatte ich auch noch eine wirklich sehr nette und freundliche Mitarbeiterin erwischt. Trotz kurzfristiger Unterbesetzung wurde mein Anliegen wirklich schnell und top abgewickelt. Danke nochmals.
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Vi Sa
Rezension für den online Service zum neuen EU-Führerschein ================================================== Da auch ich meine rosa Pappe gegen den neuen EU-Kartenführerschein tauschen musste, bin ich bei der Google Recherche auf die online-Präsenz der Region Hannover aufmerksam geworden. Dort sah ich das man den Antrag auch online stellen kann und dachte mir "Versuch doch mal". Vorab: Es gibt reichlich Infos, welche Dokumente benötigt werden, eine Fotomustertafel wie das Foto auszusehen hat und welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt. Man wird step by step durch den Antrag geführt und wenn man alles was gefordert ist als hochwertige Fotos oder auch als Scan hochlädt geht das ganze Kinderleicht. Ich bin überrascht und begeistert zugleich wie easy das über die Bühne ging. Keine 2 Wochen später lag mein neuer Führerschein im Briefkasten. Da sage ich mal vielen Dank. Absolut Top!!
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cocy06 Hammer hard
Stadt halt wie immer ,,Passierschein A380"
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Andreas Mai
Leider kann ich über die Region Hannover nichts positives Berichten. In meinem Fall geht es um einen Simplen Bescheid, nur eine Formalität. Seit mehr als 6 Wochen, warte ich nun vergebens. Bei jedem Anruf wird einem eine neue Lüge aufgetischt. Man hätte angeblich eine Mail bekommen usw. Die ganzen Lügen / Ausreden hier rein zu schreiben würde einen Roman füllen. Wer schon nicht in der Lage ist Post zu versenden, naja.
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Fred Poppe

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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