Zulassungsstelle in Region Hannover

Adresse:

Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Kontakt:

Fax:
0511-616-17201

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ralf Prilopp
Sehr nette Mitarbeiter. Die Kollegin von der Führerscheinstelle hat spontan ihre Mittagspause verschoben, um mir zu helfen. Auch der Kollege an der Annahme war sofort hilfsbereit. Vielen, vielen Dank dafür. 👍
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Anna
Ich habe nach langer Zeit endlich meinen Führerschein gemacht sollte ihn am selben Tag noch abholen. Alle Mitarbeiter sind nicht bereit mir den Auszustellen da sie es nicht hinbekommen. Seit Tagen werde ich da jeden Tag 1 stunde hin und 1 Stunde zurück gefahren, und haben meinen Führerschein immernoch nicht. Echt frach
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Markus Scholz
Es hat alles sehr gut und ohne Wartezeit funktioniert.
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julia H
Hatte heute einen Termin zum Auto ummelden. Kam an und habe mich angemeldet. Darauf hin wurde mir gesagt das ummelden würde heute nicht gehen da das Computer System abgestürzt ist und Nix geht. Kann niemand was für versteh ich. Aber dann den Kunden den Termin nicht abzusagen find ich schon frech. Es hat nicht jeder einen Weg von 10 min und da ich mir extra minus Stunden auf der Arbeit nehmen musst da die Region Hannover auch nur von 12 bis mittags offen hat sehr ärgerlich.
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Gökhan Cebe
Selbst 1 Stern den man nun mal geben muss ist zuviel! Seit 2 Tagen hänge ich am Telefon und es sind immer 10 Personen vor mir an der Warteschlange.. Das kann nicht Normal sein! Ist das wirklich Region Hannover im Jahr 2025 ??? Das ist KRANK!!! Nach 30 Minuten Warteschleife wird das Telefonat automatisch beendet. Und nach erneuten Anruf sind wieder mehr als 10 Menschen vor mir an der schleife, und das geht 30 Minuten lang so weiter bis der Anruf erneut automatisch Beendet wird.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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