Zulassungsstelle im Landkreis Verden

Adresse:

Lindhooper Str. 67
27283 Verden (Aller)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04231-15-608

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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J. W.
Fahrzeuganmeldung mit Termin. Alles ohne Probleme von der Terminerstellung bis Anmeldung des Fahrzeugs.
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Jörg Höhne
War kein besonderes Event, halt ein Behördengang. War ein ruhiger Tag, keine nennenswerte Wartezeit.
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B.
​Chaotische Organisation – Kompetenter Service am Schalter ​Das Terminmanagement ist extrem verbesserungswürdig. Online-Termine sind Mangelware mit mindestens 14 Tagen Vorlaufzeit, und die verfügbaren Zeitfenster zur Buchung sind blitzschnell vergriffen. ​Wer pünktlich erscheint, tappt schnell in die Falle: Es gibt im Eingangsbereich keinerlei Hinweisschilder dazu, dass man sich trotz Vorab-Buchung an einem unscheinbaren Monitor oder an der Info nochmals manuell einchecken muss. Ohne diesen Schritt wird die eigene Nummer niemals aufgerufen - trotz Anmeldung!!! Erst beim genauen Nachlesen des Kleingedruckten - nach bereits verschwendeten 10 Minuten Wartezeit - in der E-Mail-Bestätigung fällt dieser Extra-Schritt auf. Trotz fester Terminbuchung und Re-Registrierung musste ich weitere 30 bis 40 Minuten warten. Diverse Menschen im Raum waren hörbar genervt von der unnötigen Warterei. Einzig positiver Lichtblick: Die eigentliche Sachbearbeitung am Schalter verlief nach dem Aufruf zügig und kompetent (ca. 20 Minuten). ​Fazit: Das System benötigt dringend eine bessere Beschilderung für den Check-in, mehr Personal und zeitnahe Termine. Wer glaubt, mit einer Online-Buchung Zeit zu sparen, irrt: Ohne einen halben Tag Urlaub lässt sich hier selbst mit Termin nichts „mal eben schnell“ erledigen. Das zeigt sich auch daran, dass mindestens vier wartende Personen frustriert aufgaben und gingen – und das Amt dennoch massiv hinter dem Zeitplan zurückblieb.
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Junde Almana
Ganz schlimme Zustände hier.. 4 std wartezeit um ein Auto umzumelden. Termine bekommt man nicht vor 2 Wochen. Über 100 Personen und nur 6 Mitarbeiter. Wirklich was ist mit unserem Land geschehen
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Mandy M. Ayenumelo
Es ging sehr schnell und unkompliziert

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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