Zulassungsstelle im Landkreis Verden

Adresse:

Lindhooper Str. 67
27283 Verden (Aller)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04231-15-608

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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T.
Sehr guter Service.
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C. Anonym
Wo sind bloß die netten Mitarbeiter von früher ? Ich war in kurzer Zeit drei Mal bei der Zulassungsstelle Verden (Expo-Pavillon), und was man dort erleben muss ist eine einzige Frechheit. Überheblichkeit, Ignoranz und Inkompetenz gepaart mit Beleidigungen dem Kunden gegenüber wird hier ganz groß geschrieben. Wenn ich daran denke, das diese Menschen von Steuergeldern bezahlt werden wird mir ganz schlecht. Nicht nur untereinander, sondern dem zahlenden Kunden gegenüber werden hier Aggressionen ausgelebt ohne Gleichen. Im freien Berufsleben würden solche Mitarbeiter sofort entlassen. Vom Dienststellenleiter angefangen bis hin zur Mitarbeiterin am Kundentresen bedarf es hier einer intensiven Schulung als Dienstleister und dem Umgang mit Kunden. Sollte dieser Kommentar wie so viele andere negative auch gelöscht werden, ergeht von mir umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde inklusive entsprechender Pressemitteilung. Update 25.08.25, von 1 auf 4 Sterne : Was ist passiert bei Ihnen ? Das gesamte Personal ist nett und kompetent, ich bin sehr positiv überrascht.
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charlotte sombreffe
Hier arbeiten die nettesten Behörde, die ich je begegnet bin. Danke sehr für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen
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Edith Fahrenholz
Ich musste in der letzten Woche mein Auto zulassen und hatte keine Zeit mehr, einen regulären Onlinetermin zu nutzen. Ich bin sehr, sehr zufrieden, dass das alles möglich gemacht wurde. Völlig unkompliziert und sehr hilfsbereit habe ich den letzten Termin des Tages bekommen. Herzlichen Dank dafür!
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Nur Sima Sarı
Seit gestern suchte ich mir ein Termin für Zustellung. Ich habe erstmal frühsten Termin am 12.08.2025 bekommen aber ich heute Morgen im Webseite war habe ich eine super Super Termin für heute um 14:30 bekommen und ich wurde um 14:39 schon gerufen. Als ich denn Kommentaren gelesen habe hatte ich gedacht dass ich vllt ein stunde warten werde. Frau S. war sehr nett und freundlich. Zulassung hat Ingesamt 30 Minuten gedauert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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