Zulassungsstelle im Landkreis Verden

Adresse:

Lindhooper Str. 67
27283 Verden (Aller)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04231-15-608

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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R R
Bin von Auswärts und hatte heute für meinen Schwiegervater aus Verden eine Abmeldung durchgeführt. Habe mich dabei total beknackt angestellt, aber die Mitarbeiterinnen sind trotzdem entspannt & sehr-sehr freundlich geblieben. Vielen Dank!
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Uwe Neemann
Eure Probleme möchte ich mal haben. Mir wollen die Frauen der Führerscheinstelle die Fahrerlaubniss entziehen, weil ich nach Krebserkrankung vom Arzt verordnete Schmerzmittel nehmen muss. Hab den Arzt sogar gefragt, ob das ein Problem im Straßenverkehr sei, was er mir glaubhaft verneinte. Bekomme 880€ Rente und soll nach zahlreichen unbedenklichen Attesten noch eine MPU machen, die ich mir überhaupt nicht leisten kann. Und das wissen die "Frauen" ganz genau. War beim Anwalt, der mir sagte, dass die MPU-Anordnung rechtswidrig sei, was die Frauen au h genau wissen. Nur um dagegen vorzugehen müsste ich Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, was den Frauen sehr bewusst ist. Nur die wissen auch, daß es niemand macht, da es sich über 2Jahre in die Länge ziehen kann und die Fahrerlaubniss in dieser Zeit eingezogen werden kann. Wenn das nicht eine linke Nummer ist,dann zweifle ich an unseren Rechtssystem. Hast du die Mittel nicht, musst du dich der "Willkür" der Damen die über Recht und Unrecht entscheiden dürfen hilflos ausgesetzt alles über dich ergehen lassen. Jeder Arzt, sogar die Pima-Mpu Stelle fragen sich was das soll, da in solchen Fällen einfach nur ein ärztliches Gutachten nötig ist. Aber versuche mal gegen Majestäten, die allein über Recht entscheiden dürfen anzukommen. Hab kein Alkohol getrunken sonst andere Substanzen zu mir genommen. Nur legale Schmerzmittel da ich eine Krebserkrankung habe und die Medikamente nehmen muss, wobei ich sogar örtlichen Rat "vorher" eingeholt hatte und wobei mir unbedenklichkeit bescheinigt wurde. Werfe der Frau reine Boshaftigkeit vor. Es scheint ihr große Freude zu bereiten einen armen Rentner das Leben noch schwerer zu machen, als es sowieso schon ist. Jeder ist auf meiner Seite, aber da sie die Macht hat, spielt sie diese wohl mit großer Freude aus. Kann mir gut vorstellen, die führen Strichlisten, wer wohl die meisten Führerscheine einkassiert. Das Verhalten ist von Menschlichkeit soweit entfernt, wie ein drittes Sonnensystem. Wer Ahnung hat, weiß was ich meine. Einfach nur bösartig.
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Oliver Schulz
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Vildan Benibil
Schnelle Terminvergabe dafür gibt’s 2 Sterne. Sehr unzufrieden mit dem Service bei der Kfz-Zulassungsstelle.Unfreundliches Personal, und es scheint, als ob niemand richtig organisiert ist. Dazu kommt, dass auf Rückfragen oft nur patzige oder unklare Antworten kommen und nebenher einfach telefoniert wird. Es ist wirklich frustrierend, wie kompliziert und zeitaufwändig ein eigentlich einfacher Vorgang gemacht wird. Hier besteht dringend Verbesserungsbedarf!
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Arianit Seferaj
Verstehe nicht so ganz alle negativen Bewertungen hier. Ich musste drei Fahrzeuge gleichzeitig ummelden, anmelden etc. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und geduldig alles lief reibungslos.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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