Zulassungsstelle im Landkreis Vechta

Adresse:

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta

Kontakt:

Fax:
04441-898-1043

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Zuhad Alo
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Christian Hartz
Vor 10 Jahren lief der Besuch bei der Zulassungsstelle noch wie ein Überraschungsei: Man zog eine Wartenummer, setzte sich für etwa eine Stunde in den Warteraum und kam anschließend mit zwei neuen Kennzeichen und etwas weniger Geld in der Tasche wieder heraus. Heute, nach Corona, scheint die Digitalisierung und Optimierung so weit fortgeschritten zu sein, dass man für eine einfache Umschreibung erst einmal 3,5 Wochen auf einen Termin warten darf. Wer dabei sein altes Kennzeichen behalten möchte, hat laut Aussage eines Mitarbeiters ohnehin keine andere Wahl. Da führt offenbar kein Weg dran vorbei. Bei der ganzen Wartezeit ist mir auch ein Geschäftsmodell eingefallen. Ich sicher mir vorsorglich einige Termine, um diese dann auf diversen Auktionsplattformen meistbietend zu versteigern. Die Nachfrage dürfte vorhanden sein. Vielleicht die Marktlücke des Jahres. Aber man muss auch die positiven Seiten sehen: Mein altes Auto fährt noch, die Kfz-Steuer ist günstiger und die Versicherung kostet ebenfalls weniger als beim neuen Fahrzeug. Am Ende verdient der Staat dadurch sogar weniger Geld. Vielleicht ist das ja der eigentliche Sparplan hinter dem Terminvergabesystem. Manchmal hat man das Gefühl, die Zulassungsstelle arbeitet nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? 😀
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Dieter Sieve
Seit zweieinhalb Wochen steht mein neues E-Auto im Autohaus. Auf Nachfrage, warum ich es noch nicht abholen kann, hieß es das die Zulassungsstelle in Vechta zurzeit eine sehr lange Bearbeitungszeit hat. Unglaublich das es solange dauert ein neues Auto zuzulassen. Es kann doch nicht wahr sein das eine Neuzulassung über 2 Wochen dauert
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Christian Schmedes
Leider bin ich mit dem Umgang der Kfz-Zulassungsstelle Vechta mit der aktuellen Terminsituation sehr unzufrieden. Es werden offenbar keine bzw. nur sehr wenige Termine freigeschaltet, da es krankheitsbedingt zu personellen Engpässen kommt. Dass es zu Krankheitsausfällen kommen kann, ist nachvollziehbar. Allerdings sollte aus meiner Sicht trotzdem nach einer kundenfreundlichen Lösung gesucht werden. Gerade bei einer Zulassungsstelle sind viele Menschen auf zeitnahe Termine angewiesen und können nicht wochenlang darauf warten, dass wieder Kapazitäten verfügbar sind. Die aktuelle Situation wirkt auf mich leider schlecht organisiert und wenig serviceorientiert. Ich würde mir wünschen, dass die vorhandenen Kapazitäten transparenter kommuniziert und Termine möglichst regelmäßig freigeschaltet werden – auch bei personellen Engpässen. Hoffentlich verbessert sich die Situation zeitnah.
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jo König

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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