Zulassungsstelle im Landkreis Vechta

Adresse:

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta

Kontakt:

Fax:
04441-898-1043

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefan Nowack
Schnelle Bearbeitung. Dank online Termine keine langen Wartezeiten mehr
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Alexander Maurer
Nur um ein vorläufigen Führerschein zu kriegen eine Woche warten auf termin yey
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Григорій Золотар
Alles ist in Ordnung.
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Andreas Winter
Wenn man versucht online einen Termin zu vereinbaren, wird einem angezeigt "KEINE TERMINE VERFÜGBAR", es besteht aber auch laut Internetseite der KFZ-Zulassungsstelle telefonisch die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. Dieses habe ich dann versucht, ich habe dann ÜBER eine HALBE STUNDE in der Warteschleife gehangen. Nachdem ich dann den Amtsleiter via Handy angerufen habe, ging dann auch irgendwann jemand ans Telefon. Diese Person teilte mir dann mit, das alle Termine vergeben seien und man es morgens um sieben Uhr versuchen sollte, da würden dann neue Termine frei geschaltet. Es gibt aber auch noch tatsächlich Leute, die um diese Zeit arbeiten müssen und keine Möglichkeit haben um diese Uhrzeit im Internet zu sein, nur um einen Termin für eine KFZ Um-/Abmeldung zu bekommen. Ach ja, als Begründung das man telefonisch keine Termine bekommen könne, wurde dann Personalknappheit , bzw. Urlaub genannt. Das sol dann Service am Bürger sein? Sevicewüste Deutschland, das trifft es wohl eher, leider muss man ja einen Stern vergeben, wenn es nach mir ginge würde die KFZ Zulassungsstelle Vechta gar keinen bekommen
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Felix Brake
Das komplette Gegenteil vom klischeehaften Amt! Als ich mich eigenverschuldet um wenige Minuten verspätet habe, wurde ich sogar später erneut aufgerufen. Sehr geduldige und hilfsbereite Mitarbeiter👍 Vielen Dank an Herrn Peters für die unkomplizierte Kfz-Zulassung!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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