Zulassungsstelle im Landkreis Uelzen

Adresse:

Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0581-82-430

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marko Zofeld
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Sascha Schütte
Freundlichkeit ist ein Schlüssel, der viele Türen öffnet.
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SpongeBob Schwammkopf
Katastrophe. Termine für die Zulassung eines Pkw's in 14 Tagen. Egal ob man auf ein Pkw angewiesen ist oder nicht.
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Heide Junge
Nun liebe Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen * der Zulassungsstelle Uelzen, ans Telefon zu gehen ist wohl nicht so Ihre Stärke. Egal wann und wie oft man es versucht, es geht niemand ans Telefon . Und Wozu man immer erst tagelang vorher einen Termin buchen muss ? Ein Relikt aus Corana Zeiten muss wohl Spaß machen ? Und egal wann und wie oft ich dann vor Ort bin sind höchstens immer nur 1 Drittel der vielen vielen Schalter mit Mitarbeiter besetzt, der Rest der Arbeitsplätze ist unbesetzt? Und dann noch der Gipfel der Frechheit, war die Mitarbeiterin dessen Namen ich hier ja nicht nennen darf noch unfähig und nicht in der Lage meine richtigen Fahrzeug Daten dem Hauptzollamt für die Kfz Steuer zu übermitteln? Herrlich jetzt darf ich noch stundenlang wieder Herumtelefonieren beim Zoll wegen falscher Schlüsselnummern von der Zulassungsstelle ( elektronische Übermittlung der Daten) , wird Zeit das die App zum selbst An und Ummelden wieder funktioniert, dann kann man wenigstens selbst seine Daten richtig eingegeben,aber die ist ja auch wieder deaktiviert und funktioniert nicht. Hurra Bürokratie Deutschland, da werden Sie geholfen.
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Lucky
Ich hatte mit dieser Zulassungsstelle jetzt schon mehrere Berührungspunkte und kann nur sagen, dass die Damen absolut unfreundlich sind und die Kompetenz auch wirklich sehr zu wünschen übrig lässt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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