Zulassungsstelle im Landkreis Uelzen

Adresse:

Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0581-82-430

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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luis baum
Klar. 7 Tage die Woche keine Termine frei zum Auto anmelden… Saftladen
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Alexander Ohlms
Völlig unflexibel! Während andere Landkreise bei der Zulassung von Sonder-Kennzeichen flexibel bei der Auslegung der Vorgaben sind, muss man sich in Uelzen natürlich haargenau an jedes Wörtchen halten. Digitale Zulassung wird auf der Homepage auch als gewünschte Zulassungsart als bevorzugt angegeben, ist technisch jedoch gar nicht möglich!
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Rattiges Rattenkind
Vorsicht !! Hier arbeiten Bürokraten, keine Menschen ! Hatte ausversehen nur einen Abmeldung Termin online „gebucht“ und nicht eine neue Zulassung. Es war für mich persönlich sehr wichtig das Auto auch heute zuzulassen, da es heute unbedingt abgeholt werden musste und da das Auto weiter weg steht hatte ich eine bereits gezahlte zugfahrt vor mir. Außerdem muss ich ja auch morgen zur Arbeit fahren. Habe es dem netten Herren erklärt, ob man die 3-4 Minuten ausnahmsweise mehr für mich Minuten opfern könnte. Ich wurde jedoch abgewiesen und es bestehen nur ganz klar 5 Minuten für die Abmeldung für mich!!! Ich bin stinksauer!! 3 Kollegen von der der Zulassung sitzen hinten in ihren Büros und tranken Kaffee. Im vergleich zu vor corona mussten die Leute hier eigentlich arbeiten, der Warteraum war voll und die Büros waren voll besetzt mit 5-6 Leuten. Doch nun wird sich dank corona auf zeitlich überzogene Terminvergaben ausgeruht, Flexibilität oder Menschlichkeit wird nicht mehr gewährleistet. Jetzt arbeiten nur noch 1-2 Leute, der Rest Ruht sich aus. Ich darf nun sehr viel Geld und Zeit in die Hand nehmen um mir ein neuen Termin geben lassen, für 4 Minuten eurer kostbaren Zeit!!
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Norbert Brandt
Online Termin gebucht. Sofort dran gekommen. Zügig und höflich bedient worden. Super Service. Sehr zufrieden!
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Sonja Georgi
Ich hatte den Termin online gebucht. Vor Ort dann keine Wartezeit. Super einfache Erledigung meines Anliegens. Ganz toll. Daumen hoch.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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