Zulassungsstelle im Landkreis Stade

Adresse:

Harburger Str. 193
21680 Stade

Kontakt:

Fax:
04141-12-3670

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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dieter weber
Ohne diese drecks Digitalisierung hat die Anmeldung eines Fahrzeugs 20 Minuten gedauert jetzt eher 20 Tage
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Kefnowa
Das allerletzte, ich habe über eine Woche lang täglich mehrmals angerufen und keiner geht ran. Einmal ist jemand ran gegangen und sagte ich würde zurückgerufen werden, kam aber nichts. Vor Ort wird man wieder weg geschickt selbst wenn man nur einen Termin machen will. Die zulassungsstelle stade ist das fauelste Amt das mir je untergekommen ist, vor Ort nix los, kaum einer da, aber um sich Arbeit zu sparen werden einfach keine Termine vergeben und nicht ans Telefon gegangen. Wer sein Glück versuchen will, bitte, aber am besten gleich bei einer anderen zulassungsstelle im Umkreis anrufen(was mir schon mehrfach vom TÜV und Werkstätten empfohlen wurde), damit sich die zulassungsstelle stade noch mehr ausruhen kann.
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Thorsten Brettner
Hätte gern eine gute Rezension geschrieben. Da aber weder jemand das Telefon abnimmt noch ein halbwegs intelligenter Anrufbeantworter Orientierung über mögliche Wartezeit- u. Position gibt, man stattdessen aber ewig mit wirklich unpassender Musik beschallt wird, bleibt mir nichts übrig, als den Daumen über der Kfz-Zulassung Stade zu senken - schade!
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fraluc
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EH[::::x Felix x::::]RE
Online Termine die nächsten 4 Wochen ausgebucht, hackts bei euch? Was ist das für ein Müll, am liebsten warm sanieren die Bude.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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