Zulassungsstelle im Landkreis Stade

Adresse:

Harburger Str. 193
21680 Stade

Kontakt:

Fax:
04141-12-3670

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas ?!
Grundsätzlich arbeiten in der Stader Zulassungsstelle äußerst kompetente und freundliche Mitarbeiter, die ihren Job zuverlässig erledigen. Die Terminvergabe ist aber auch weiterhin eine Katastrophe. Es bleibt ein Glücksspiel, ob man in den kommenden vier Wochen einen freien Platz bekommt, da die online-Termine (von wem auch immer) blockiert/gebucht werden, ohne diese wahrzunehmen. Dementsprechend herrscht aber meist gähnende Leere, wenn man einen Termin hat und dieser wird dann auch zügig bearbeitet.
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Bremen 1899
Für Himmelpforten kann ich gerne alle 5 Sterne vergeben. Perfekter Service und dazu noch sehr freundlich - auch vorab am Telefon - . Die Terminvergaben sind optimal abgestimmt. Ich brauchte keine 10 Minuten bei mehren Terminen und war ruck zuck wieder draußen. Das Team konnte auch ein Problem für mich kurzerhand lösen. Tolle Unterstützung, wie man es sich von seiner Gemeinde wünscht. WEITER SO
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Myra pups
Unhöflich, unfreundlich und einfach unmenschlich!
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Tomasz Szpruch
Es ist ein Skandal, dass man nach einem Kennzeichendiebstahl 2 Wochen auf einen Termin warten muss, es sollte sofort erledigt werden
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Robert Pleszewa
Es ist ein Skandal, dass man nach einem Kennzeichendiebstahl 2,5 Wochen auf einen Termin warten muss, es sollte sofort erledigt werden

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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