Zulassungsstelle im Landkreis Schaumburg

Adresse:

Jahnstr. 20
31655 Stadthagen

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Matthias Horn
Ich schreibe diesen Kommentar während ich noch in der Zulassungsstelle bin. Mir bleibt nichts anderes zu sagen, dass hier wirklich alles top organisiert ist und man sehr schnell voran kommt. Kurze Wege, übersichtlich gestaltet und die Mitarbeiter sind unglaublich freundlich. Das einzig negative sind die Preise die man inzwischen zahlen muss, aber das ist selbstverständlich ein anderes Thema und betrifft in keinster Weise die Zulassungsstelle.
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UPS
Führerschein Verlängerung, ohne Termin mit "Wartezeit " in 20 Minuten alles erledigt. 👍👍👍👍👍 . Was will man mehr. Sind umgezogen, Service geblieben. Antrag für neue Fahrerkarte gestellt mit allem drum und dran 18 Minuten. 👍👍👍👍👍( ohne Termin)
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Gilbert
Ich habe in den letzten vier Jahren einige Fahrzeuge nach meinem Umzug von H nach SHG umgemeldet. Alles lief freundlich und sehr hilfsbereit ab. Selbst eine Ummeldung aus Süddeutschland nach SHG unter Beibehaltung des Kennzeichens mit einem mehrseitigen Fahrzeugschein lief kurz vor dem Umzug in die neue Dienststelle absolut freundlich und kompetent ab. Die Online Terminvergabe funktioniert ebenfalls einwandfrei. Ich bin von der Zulassungsstelle der Region Hannover insbesondere wegen langer Wartezeiten nicht verwöhnt und daher sehr zufrieden.
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Martina Greif
Heute war es dort sehr entspannt, sehr nette MitarbeiterInnen. Ich hatte online einen Termin gebucht zu dem ich auch dran kam, am Ende waren bis ich wieder draußen war vielleicht zehn Minuten vergangen. Was ich aber bemängeln muss - es ist nicht barrierefrei. Von da, wo man parken kann bis zum Amt ist es schon eine Strecke mit Gehbehinderung. Es gibt keine automatische Tür und auch keine Schalter, an denen man sitzen könnte.
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Peter Wieder
Das ging zügig Daumen nach oben

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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