Zulassungsstelle in LK Osterholz-Scharmbeck

Adresse:

Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck

Kontakt:

Fax:
04791-930-2099

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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K K
Hatte einen Termin bei der Zulassungsstelle. Absolute Katastrophe, erstmal muss man über zwei Wochen warten, da es keine Termine gibt und dann auch noch etwas passendes zu finden, wenn man berufstätig ist. 2 1/2 Wochen später einen passenden Termin gehabt. Leider habe ich nicht viel Erfahrung mit den Unterlagen. Habe alles per email von meiner Versicherung gehabt. Aber ich wusste nicht, was und welche Nummer ich brauche . Habe gefragt, ob mir nicht jemand helfen kann, ich lasse ja nicht täglich ein auto zu. Die personen vor Ort ja, das sollten die vielleicht mal im hinterkopf behalten. Keine Hilfe, man soll selbst eine Lösung finden. Stattdessen wird man angemacht, dass man einen neuen Termin machen soll. Die Dame hätte ja schließlich in 20 Minuten Feierabend und private Termine. Habe gesagt, dass ich ohne eine Zulassung nicht gehe und ich nicht nochmal fast 3 Wochen auf einen Termin warten kann. Entnervt wurde mir dann doch geholfen, das ganze wäre viel schneller gegangen, wenn man vielleicht von Anfang an hilfsbereiter gewesen wäre und man vielleicht auch um die Zeit dran gekommen wäre, wenn man seinen Termin hat und nicht 45 Minuten später. Jeder Job ist auf seine Art anstrengend, aber wenn man keinen Spaß an seiner Arbeit hat und nur genervt ist von seinen Kunden, dann sollte man sich vielleicht was neues suchen ?
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Karin Blome
Freundliche Info, schöne Bilderausstellung.
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Mr. M
Sehr freundliches Personal, schneller Service.
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Pa Sommerfeld
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AliReza Monjazeb

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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